Ebay

Abmahnwelle auf Ebay, mal wieder

Die Eingabe zur Widerrufsfrist muss dem hinterlegten Widerrufsrecht entsprechen – vor allem Händler, die an dem Ebay Plus-Programm teilnehmen, übersehen dies häufig. Darauf weist die IT Recht Kanzlei aktuell hin. So muss zum einen der Text der Widerrufsbelehrung in den Ebay-Kontoeinstellungen unter „Rücknahmebedingungen“ hinterlegt werden, zusätzlich aber in den Rücknahmebedingungen selbst die korrekte Frist ausgewählt werden. Wenn Ihr also Euer Angebot auf Ebay aufruft, müsst Ihr sowohl unter „Frist“ beispielsweise „14 Tage“ stehen haben als auch im Text Eurer Widerrufsbelehrung den Hinweis auf die vierzehn Tage.

Aktuell gehen hier wieder viele Abmahnungen herum, weil gerade junge und unerfahrene Händler:innen diese Stolperfalle nicht kennen. Hier solltet Ihr Eure Angebote dringend kontrollieren.