Amazon

Amazon behält dein Geld: was tun?

Mutmaßlich wegen des Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG) („kenne deine Händler“), untersucht Amazon seit Ende 2023 reihenweise Händlerkonten, teils von Händlern, die schon seit vielen Jahren dort verkaufen. Es kommt dann so eine E-Mail:

Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert

Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am 25. Januar 2024 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist.

Warum ist das passiert?
Amazon ist seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, Umsatzsteuern auf B2C-Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Verkaufspartnern an B2C-Kunden in der EU gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce einzuziehen und abzuführen. Wir haben diese Maßnahme ergriffen, weil wir einer Untersuchung Ihres Kontos zufolge Anzeichen dafür gefunden haben, dass Ihr Unternehmen aus Umsatzsteuergründen außerhalb der EU ansässig ist. Daher benötigen wir die Unterlagen, um sicherzustellen, dass wir Ihre B2C-Verkäufe korrekt bearbeiten

Ich bin in der EU ansässig. Wie erhalte ich die Freigabe meiner Auszahlungen?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Vorgaben an die Ansässigkeit von Unternehmen in der EU erfüllen, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen an die E-Mail-Adresse Ihres Niederlassungslandes ein, die auf der Seite „“Bestimmung der Niederlassung für die EU-Umsatzsteuer““
angegeben ist:
https://sellercentral-europe.amazon.com/gc/vat-education/voec-establishmen

Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen über Ihre bei Amazon Seller Central registrierte E-Mail-Adresse senden müssen. Wir benötigen bis zu
3 Tage, um die von Ihnen bereitgestellten Unterlagen zu überprüfen. Wenn wir auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist, werden wir Ihre Auszahlungen innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Überprüfung freigeben. Die Auszahlungen werden gemäß Ihrem normalen Zahlungszyklus durchgeführt.

Ich erfülle die Niederlassungsanforderungen der EU nicht. Wie kann ich meine Auszahlungen freigeben lassen?
Senden Sie von Ihrer bei Seller Central registrierten E-Mail-Adresse eine Nachricht an drtax-nonestablished@amazon.co.uk und informieren Sie uns darüber, (i) dass Sie nicht in der EU ansässig sind und (ii) über das Land, von dem aus Sie tätig sind. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen vorzulegen, wenn bestätigt wird, dass Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat ansässig sind

In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Wir werden Sie innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer E-Mail über die nächsten Schritte informieren

Hinweis: Sofern Sie in der EU ansässig sind, senden Sie bitte keine Unterlagen an diese E-Mail-Adresse: drtax-nonestablished@amazon.co.uk.
Unterlagen zum Nachweis, dass Sie in der EU ansässig sind, sollten nur gemäß den Anweisungen im obigen Abschnitt eingereicht werden

Was passiert, wenn ich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreife?
Wenn Sie die Belege nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung vorlegen, werden wir zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht in der EU ansässig sind, und beginnen mit der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf Ihre B2C-Verkäufe. In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Sie können weiterhin bei Amazon verkaufen, aber es kann kein Geld von Ihren Konten ausgezahlt werden, bis die fällige EU-Umsatzsteuer an Amazon gezahlt wurde.

Warum behalten Sie Geld auf meinem Konto ein?
Ihr Geld wird gemäß unseren Richtlinien zurückbehalten:

  • BSA:
    https://sellercentral-europe.amazon.com/help/hub/reference/G201190440
  • APE/APUK-Vereinbarung:
    https://sellercentral-europe.amazon.com/help/hub/reference/G201190400

    Mit freundlichen Grüßen
    Amazon Payments Europe S.C.A. (société en commandite par actions)“



Man bekommt also direkt vorgeworfen, mit der Firma nicht (mehr) dort zu sein, wo man sich mal als Amazon Händler angemeldet hat. Selbst wenn Amazon bereits alle Unterlagen, wie z.B. vom Finanzamt, oder die Gewerbeanmeldung, vorliegt. Amazon will einfach alle Dokumente noch einmal.

Die Lösung: man muss sich an die E-Mail-Adresse
kyc-drtax-verification@amazon.de
wenden und dort am besten sein ganzes Leben hinschicken. Oft wird empfohlen, einige der folgenden Dokumente zu schicken, wir sagen: schickt gleich ALLE die folgenden Dokumente dorthin!
Wichtig: Sie müssen diese Daten von der E-Mail-Adresse aus senden, die bei Amazon im Händlerkonto registriert ist. Wer dort nur eine Weiterleitungsadresse angegeben hat, hat jetzt richtig Probleme. Hier würden wir wirklich empfehlen, aus der Weiterleitungsmail kurzfristig ein Postfach zu machen (Der Hoster hilft).

  • Kopien von Personalausweis / Reisepass (Vorder- und Rückseite)
  • Steuerbescheide
  • Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein – maximal 6 Monate alt (also nicht das Original, sondern die Bestätigung)
  • Versorgerrechnungen (Strom / Gas / Wasser etc.) – maximal 6 Monate alt
  • Telefonanbieter Rechnung (Festnetz / Mobilfunk / Kabelanschluss)
  • Kontoauszüge und Kopie der Bankkarte
  • Kreditkartenabrechnungen
  • Zugehörigkeitsbescheinigungen für Kammermitgliedschaften (z.B. IHK oder HwK)
  • Handelsregisterauszüge
  • Gesellschaftsverträge
  • Mietverträge über die Geschäftsräume
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Lieferantenrechnungen
  • Zuteilungsschreiben hinsichtlich der Umsatzsteueridentifikationsnummer

Als Amazon Händler ist man Gängelung schon gewohnt, aber diese Nummer ist nochmal schwerwiegender als alles bisherige und erinnert an die früheren Eskapaden von PayPal. Wer es sich zeitlich leisten kann, sollte Beschwerde beim Bundeskartellamt einreichen.

Allgemeine Fragen/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0228 9499-555
(Montag – Freitag von 09:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13.00 bis 16.00 Uhr)

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

Wer sich schützen möchte: Die IT Recht Kanzlei bietet einen Kontoschutz bei Plattformen (*) (also Amazon, Ebay, …) an und unterstützt bei der Reaktivierung des Verkäuferkontos – für aktuell nur 9,90 im Monat!
(*) dies ist ein Provisionslink. Wenn du darüber den Kontoschutz buchst, bekommen wir eine kleine Provision, für dich ändert sich nichts.