Neue Pflichten im Umgang mit Batterien
Schon ab dem 18.8.2024 wird es eine neue Batterieverordnung geben!
Diese sorgt im Zeitraum 2024 – 2033 nach und nach für immer strengere Vorgaben. Los geht es dieses Jahr mit neuen Kennzeichnungspflichten sowie für Fahrzeug- und Industriebatterien eine Pflicht zur Bereitstellung von Unterlagen.
Erstmals gibt es EU weit eine einheitliche CE-Kennzeichnung für Batterien, die ab dem 18.8. in den Handel gebracht werden. Ferner müssen Seriennummer und Hersteller angegeben werden.
Die kompletten Hinweise finden sich wie immer bei der IT Recht Kanzlei.