GPSR: die neue Produktsicherheitsverordnung kommt
Händler sollten sich jetzt schon vorbereiten: zum 13. Dezember kommt die GPSR. Sie enthält neue Vorgaben zur Produktsicherheit und zum Verbraucherschutz. Davon betroffen sind sowohl Hersteller, Importeure als auch Händler.
Die IT Recht Kanzlei hat eine FAQ Seite veröffentlicht, auf der man auch lesen kann, welche Produkte NICHT betroffen sind (z.B. Lebensmittel, Antiquitäten und lebende Tiere).
Händler müssen im Produktangebot Name, Marke, Anschrift und elektronische Adresse des Herstellers bzw. der in der EU verantwortlichen Person angeben. Das ist gegenüber Endverbrauchern relativ harmlos, auch wenn sich viele Händler an dieser Stelle aufregen mögen. Letztendlich sind die meisten Hersteller an Geschäften mit Endverbrauchern gar nicht interessiert, und so finden die Endverbraucher heute schon den Hersteller durch etwas Googeln, dieser hat dann aber entweder höhere Preise oder einen Shop, in dem man sich erst als Händler registrieren muss (oder gar keinen Shop).
Das eigentliche Problem entsteht durch andere Händler / Großhändler, die sich die Herstellerdaten abgreifen und ihrerseits beim Hersteller in großen Mengen bestellen und somit niedrigere EK bekommen als der kleine Onlineshopbesitzer. Hier kann man dem Onlineshopbesitzer nur wünschen, dass er in seinem eigenen Namen und unter seiner eigenen Marke produzieren lässt, um sich selbst als Hersteller angeben zu können.
Module zur Erfüllung der GPSR können Sie schon jetzt in unserem Onlineshop finden.