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Neue Verordnung zur Produktsicherheit

Eine bahnbrechende EU-Verordnung, die kürzlich in Kraft getreten ist, stellt sicher, dass Online-Händler ihre Verantwortung für die Produktsicherheit ernst nehmen. Die Verordnung 2023/988 setzt das Produktsicherheitsgesetz außer Kraft und sieht strenge Vorschriften vor, die die Online-Verkaufsbranche betreffen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Informationspflichten: Online-Händler müssen in jedem Produktangebot detaillierte Informationen angeben, wie etwa den Namen, die Anschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers sowie etwaige Warnhinweise und Sicherheitsinformationen.

Diese Neuerungen bedeuten eine erhebliche Umstellung für Online-Händler und erfordern eine genaue Beobachtung der neuen Anforderungen. Wir geben einen umfassenden Überblick über die zahlreichen Pflichten, die auf Online-Händler zukommen.
Wichtig zu wissen: Die Verordnung gilt auch für ausländische Onlinehändler, die ihre Produkte Verbrauchern aus der EU anbieten.

Sämtliche Angebote müssen den Markennamen, sowie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Hersteller enthalten, hat der Hersteller keine Niederlassung in der EU, dann die Kontaktdaten der verantwortlichen Person im Sinne der EU-Produktsicherheitsverordnung.

Auch Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen mit im Online Angebot angezeigt werden.

Händler sind auch in der Pflicht, die Angaben des Herstellers bzw. Importeurs zu überprüfen, ob dieser die Produktsicherheitsverordnung erfüllt hat (Sicherheitsinformationen beigefügt? Seriennummer vergeben?) und die Produkte in ihrem Lager sicher und entsprechend dem Gefährlichkeitsstatus der Produkte zu lagern.
Eigentlich selbstverständlich, aber unsichere Produkte dürfen nicht verkauft werden. Stellt sich ein Produkt als unsicher heraus, muss der Händler in der Lage sein, einen Produktrückruf zu starten.
Die Verordnung fordert, dass für Produkte, die im Online- oder stationären Handel angeboten werden, immer eine verantwortliche Person benannt wird, die ihren Sitz in der Europäischen Union hat. Diese Person hat dafür zu sorgen, dass technische Unterlagen, Anleitungen und Sicherheitsinformationen, einschließlich Warnhinweise, stets verfügbar sind und von Verbrauchern jederzeit eingesehen werden können – unabhängig von der Herkunft der Produkte.

Die Verordnung greift zum 13. Dezember 2024.
Wir werden bis dahin Plugins für Eure Shops zur Verfügung stellen, um zumindest die Herstellerinformationen um die Adresse und Kontaktdaten aufzubohren.
Für weitere Informationen wendet Euch bitte an Euren Anwalt.