Nachhaltigkeit

Macht die neue Batterieverordnung Schluss mit verklebten Akkus?

Das EU-Parlament hat abgestimmt: Eine neue Batterieverordnung wurde auf den Weg gebracht – mit 587 Ja-Stimmen und nur 9 Nein-Stimmen.
Diese enthält tatsächlich auch einen Passus, dass tragbare Batterien so gestaltet werden müssen, dass sie von Verbraucher:innen leicht ersetzt werden können. Diese dürfte das Ende von verklebten Akkus sein – in vielen Jahren. Denn natürlich gibt es Übergangsregelungen. Voraussichtlich erst ab 2027 wird die Batterieverordnung ihre volle Kraft entfalten.
Wenn überhaupt: denn die Verordnung zielt auf die Hersteller und hat zahlreiche Ausnahmeregelungen. Beispielsweise könnten Hersteller davon ausgenommen werden, wenn die Batterie nur von Fachpersonal ersetzt werden kann. Man denke hier an medizinische HighTech Geräte, aber auch an Geräte, die spritzwassergeschützt sind. Und hierzu könnten sogar Smartphones gehören. Die EU-Kommission hat sogar die Möglichkeit, solche Ausnahmegenehmigungen auch noch im Nachhinein auszuweiten.
Ein nächster Schritt, der bereits diskutiert wird, könnte ein Verbot von nicht-wiederaufladbaren Allzweckbatterien sein. Hier gibt es aber noch Bedenken, die Wirksamkeit einer Abschaffung solcher Batterien ist nicht belegt.
Händler werden aber wohl auch in die Pflicht genommen werden, sie werden in Zukunft prüfen müssen, ob der Hersteller im Herstellerregister eingetragen ist, ob die Batterie alle erforderlichen Kennzeichnungen trägt, ob die erforderlichen Informationen beigefügt wurden, und ob Hersteller und Importeure alle Anforderungen für die Hersteller-Identifizierung erfüllen.

Händler, die Batterien verkaufen, sollten sich also demnächst mal einen Termin bei ihrem Rechtsanwalt machen, und nachfragen, welche Änderungen zu welchem Zeitpunkt auf sie zukommen werden.