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Gesetzlicher Schutz für Hinweisgeber im Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz HinSchG) ist eine bedeutende Maßnahme zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland. Mit der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie wird erstmals ein EU-weiter Standard für den Schutz von Hinweisgebern festgelegt. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent zu gestalten und Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen zu schützen.


Das HinSchG verbietet Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern, um sicherzustellen, dass diese ohne Angst vor Konsequenzen Missstände aufdecken können. Unternehmen sind nun verpflichtet, ein internes Meldeverfahren zu etablieren und Hinweisgeber zu schützen. Das Gesetz stärkt somit die Integrität von Organisationen und fördert eine Kultur der Offenheit und Transparenz.


Der Anwendungsbereich ist bewusst breit gefasst und richtet sich an alle Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Verstöße erlangen. Dies können Arbeitnehmer, Beamte, Soldatinnen, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeiter von Lieferanten, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten sowie weitere Personen sein, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde oder noch nicht begonnen hat oder sich noch im vorvertraglichen Stadium befindet.
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat eine klare Zielgruppe im Visier: Arbeitgeber. Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von 50 und mehr müssen sich an bestimmte Maßnahmen und Vorkehrungen halten, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten. Und auch im Bereich E-Commerce gilt diese Verpflichtung. Unternehmen sollten sich also unbedingt über die Vorschriften informieren und sicherstellen, dass sie diesen gerecht werden. Denn nur so können sie verhindern, dass Hinweisgeber aufgrund von Angst vor Repressalien schweigen und Missstände unentdeckt bleiben.


Was bedeutet der Begriff „Hinweisgeber“?

Ein Hinweisgeber oder auch Whistleblower sind eine Person, die auf illegale oder unethische Praktiken in ihrem Unternehmen aufmerksam wird und dies meldet. Früher war dies mit hohen persönlichen Risiken verbunden, da man seinen Job oder sogar seine Existenz gefährdete. Doch das Aufdecken von Missständen ist von großer Bedeutung für das Rechtssystem und die Gesellschaft als Ganzes. Es erfordert Mut, als „Petze“ in den eigenen Reihen die Wahrheit zu erkennen und auszusprechen.

Die Hinweisgeber werden durch das neue Gesetz vor Kündigung, Abmahnung und jeglicher Art der Benachteiligung geschützt. Die Beweislast, dass eine Repressalie nach einer erfolgten Meldung nichts mit dieser zu tun hat, liegt beim Arbeitgeber. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.

Tatsächlich auch ein Vorteil für große Unternehmen

Das neue HinSchG bietet Unternehmen ebenfalls Vorteile. Oftmals werden Missstände verdeckt, um sie vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Mit dem Gesetz können diese nun leichter aufgedeckt werden. Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, Schwachstellen zu beseitigen und finanzielle Verluste zu vermeiden. Auch negative Schlagzeilen können vermieden werden. Dadurch wird das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen gestärkt und ein transparentes Klima geschaffen. Denn häufig geht es um das mittlere Management, das auf Kosten der Geschäftsführung und auf dem Rücken der unterstellten Mitarbeiter:innen Missstände verursacht. Hier kann die Geschäftsführung für jeden Hinweis eigentlich nur dankbar sein.

Und wohin gehen die Meldungen?

Die Firmen werden verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten, zum Beispiel eine Compliance-Abteilung, eine Vertrauensperson o.ä. Zusätzlich wird es einen Meldekanal beim Bundesamt für Justiz geben. Whistleblower können dann selbst entscheiden, ob sie den Missstand intern melden möchten oder ob es in ihren Augen keinen Sinn haben und sie sich gleich an das BfJ wenden wollen.

Was muss ich tun?

Als Unternehmen bist du verpflichtet, eine verantwortliche Person oder Abteilung zu benennen, welche Meldungen entgegennimmt und geeignete Maßnahmen ergreift. Eine Eingangsbestätigung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen und Folgemaßnahmen müssen innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden. Transparente Prozesse und die Einhaltung von Vertraulichkeitsregeln sind dabei unerlässlich und müssen dokumentiert werden. Nach Abschluss des Verfahrens ist die Vernichtung der Dokumentation erforderlich. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen diese Verpflichtungen ernst nehmen und sicherstellen, dass sie vollständig und effektiv umgesetzt werden.