Rechtliches

Pflicht für jeden Händler: wesentliche Artikelmerkmale

Leider haben immer noch viel zu wenig Händler von den wesentlichen Artikelmerkmalen gehört, dabei ist es doch tatsächlich für JEDEN (!) Onlinehändler Pflicht. Und : es gibt sie schon seit dem Jahr 2012.

Zum Einen müssen auf der Produktdetailseite die wesentlichen Artikelmerkmale herausgestellt werden. Bei einer Hose könnte das z.B. Größe, Farbe und Material (100% Baumwolle) sein.
Zum Anderen müssen diese wesentlichen Merkmale auch auf der Bestellbestätigungsseite stehen, NICHT aber die gesamte Produktbeschreibung. Wer jetzt also faul ist und sich denkt „dann zeige ich auf der Bestellbestätigungsseite einfach die Produktbeschreibung an“, das zählt nicht 😉 es dürfen wirklich nur die wesentlichen Merkmale eines Artikels auf der Bestellbestätigungsseite stehen.

Sie verkaufen keine Hosen, sondern etwas Anderes? Was bei Ihren Artikel wesentlich ist, kann Ihnen vielleicht Ihr Anwalt sagen. Ansonsten wird sowas am Ende durch Gerichte geklärt. Man sollte also schon ein wenig Gehirnschmalz investieren, was wohl wesentlich sein könnte.
Bei einem Sonnenschirm wird das vielleicht Größe, Farbe, Material und „automatic/manuell“ sein. Bei einer Stereoanlage vielleicht die Leistung der Lautsprecher und die verschiedenen Funktionen der Anlage.

Wie dem auch sei, eines darf das wesentliche Feld jedenfalls nicht sein: leer.