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Neues Maßnahmenpaket für Verbraucherschutz in Kraft

Seit letzter Woche ist ein neues Maßnahmenpaket der EU in Kraft, das Verbraucher weiter schützen soll. Hier in aller Kürze die wichtigsten Gesetzesänderungen:

Rabattbetrug
Bei Rabatten müssen Verkäufer nun den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Auf diese Weise soll verhindert werden, das Preise erst erhöht und dann wieder „rabattiert“ werden.

Unterschiedliche Qualität identischer Marken
Identische Produkte mit identischer Aufmachung müssen EU weit in derselben Qualität angeboten werden. Grund hierfür ist, das viele Firmen den osteuropäischen Verbrauchern Billigversionen vorsetzen.
Bei Fischstäbchen der Marke Iglo war 2018 der Fischanteil niedriger als in Österreich. Und in Ungarn hatte Nutella weniger Kakao-Anteil als in Deutschland.

Informationen auf Online Marktplätzen
Auf Online-Marktplätzen müssen die Käufer nun informiert werden, ob es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson oder eine Firma handelt – damit der Käufer abschätzen kann welche Rechte er bei Problemen hat.

Änderung beim Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht soll nun auch für digitale Inhalte gelten. Registriert sich ein Endverbraucher bei einem Online Portal, hat er nun 14 Tage Zeit, seine Anmeldung zu widerrufen; die Firma darf dann seine Daten nicht mehr verwenden.

Öffentlichmachung von Rankingberechnungen
Wer ein Ranking veröffentlicht, zum Beispiel Vergleichsportale für Strom oder Hotels, muss die Kriterien, nach denen das Ranking vorgenommen wurde, öffentlich machen.

Schutz vor gefälschten Bewertungen
Unternehmen müssen erläutern wie sie kontrollieren, ob eine Bewertung von einem echten User stammt. Es wird strafbar, gefälsche Verbraucherbewertungen zu schreiben oder Andere damit zu beauftragen.

Die Richtlinie ist am 07.01.2020 in Kraft getreten.

Jetzt müssen die nationalen Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie bis spätestens zum 28.11.2021 in nationales Recht umsetzen.