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Die neue Überbrückungshilfe III Plus

Die Bundesregierung verlängert die bisherige Überbrückungshilfe III bis Ende September. Der Grund: Zwar finden viele Unternehmen wieder zurück ins Geschäftsleben, doch einige haben weiterhin erhebliche Schwierigkeiten mit dem Wiedereinstieg. Diese Hilfe nennt sich nun Überbrückungshilfe III Plus und bringt weitere Zuschüsse mit sich.

Welche Firmen haben Anspruch auf die Hilfe?

Die Firmen, die die Überbrückungshilfe III Plus beziehen möchten, müssen Umsatzeinbußen von etwa 30 Prozent aufgrund der Corona-Krise vorweisen können. Dabei gilt als Vergleich der entsprechende Monat aus dem Jahr 2019. Bereits mit der Überbrückungshilfe III bekamen Einzelunternehmer und Firmen Zuschüsse zu ihren Fixkosten, Kreditzinsen, Versicherungen und Strom. Außerdem beschloss die Regierung im April auch Eigenkapitalzuschüsse für Unternehmen, die seit November 2020 mindestens drei Monate lang Umsatzeinbußen von 50 Prozent verzeichneten. Damit möchte man vor allem Reiseveranstalter, Gastwirte, Hoteliers und Händler unterstützen.

Diese Obergrenzen gelten jeweils

Die höchste monatliche Obergrenze für Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus liegt bei zehn Millionen Euro, wobei die Förderung beider Hilfen insgesamt maximal 52 Millionen Euro beträgt. Der EU-Beihilferahmen, auch De-minimis-Beihilfe und Fixkostenhilfe genannt, steuert zwölf Millionen Euro bei und kommt dann zum Einsatz, wenn die Wettbewerbsfähigkeit nicht allzu stark gelitten hat. 40 Millionen Euro können vom neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich stammen. Diese bezieht sich auf Firmen, die von den Schließregelungen der Bundesregierung betroffen sind. Die Obergrenze von 52 Millionen können beispielsweise dem Einzelhandel zugute kommen.

Sind die Hilfen überhaupt noch notwendig?

Laut Ökonomen ist es wahrscheinlich, dass Deutschland dieses Jahr ein Wirtschaftswachstum von drei bis vier Prozent erleben wird. Dennoch wird es voraussichtlich bis in die zweite Jahreshälfte dauern, bis sich Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstalter erholen werden. Den Schätzungen des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nach, werden wohl erst ab Oktober keine Einschränkungen mehr herrschen. Deshalb ist es wichtig, dass Firmen, die noch Hilfe benötigen diese auch bekommen. Unternehmen, die diese Unterstützung erhalten, dürfen allerdings in dieser Zeit weder Gewinne, Dividenden noch Boni auszahlen.

Was ist mit Künstlern und kleinen Solo-Selbstständigen?

Gerade kleine Einzelunternehmer hatten es in der Krise besonders schwer. Viele bekamen zusätzlich zu den Zuschüssen noch die Neustarthilfe, die auf den Juli bis September verlängert wird und auf 1500 Euro steigt.

Wobei gibt es noch Unterstützung?

Zusätzlich werden monatlich bis 20 000 Euro für Unternehmen beigesteuert, die insolvenzabwendende Erneuerungen vornehmen müssen. Einen Antrag für diese Hilfe kann man über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen.