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eBay: Kleinunternehmer aufgepasst!

Ab 1. Juni 2021 gibt es bei eBay eine neue Regelung, die besagt, dass jeder Händler, der einen Sitz in Deutschland hat, in Deutschland lagert oder nach Deutschland versendet, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei eBay vorzuweisen hat. Verkäufer sollten sich frühestmöglich informieren, ob Ihr Geschäft für die Umsatzsteuer registriert werden muss. Jeder, der dies nicht tut, muss mit einer Sperrung seines eBay Accounts, und damit seinem Geschäft rechnen. Eine USt-IdNr kann man bei einem zuständigen Finanzamt kostenlos registriert und beantragt werden. Wer aus dem Ausland heraus nach Deutschland versendet und über 10.000 Euro Umsatz im Jahr kommt, benötigt entweder für jedes Lieferland eine USt-IdNr oder muss am OSS System der EU teilnehmen.

Dabei ist es wichtig, dass alle angegebenen Daten (z.B. Name, Adresse, etc.) aus dem Bescheid des Bundeszentralamts mit denen Ihres eBay-Kontos übereinstimmt. Fehler hier können auch zu einer Kontosperrung führen. Also lieber dreimal prüfen, damit sich keine Fehler einschleichen.

Warum die Änderung?

Es gibt verschiedene Gründe für die neue Regelung. Die wahrscheinlich am bekanntesten ist, dass kleine Händler ohne USt-IdNr keine Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe zahlen, wodurch auch für den Staat ein erheblicher Schaden entstehen kann.

Des Weiteren entsteht durch solche Händler eine sogenannte Wettbewerbsverzerrung. Das bedeutet, dass steuer-ehrliche Verkäufer die Steuer mit in ihren Verkaufspreis einrechnen. Demzufolge ist der Preis höher als bei Verkäufern, die keine Steuer zahlen.

Daher sind jetzt die Marktplätze (also eBay, Amazon, etc.) selbst dafür verantwortlich, dass ihre Händler sich ordnungsgemäß registrieren. Kommen diese dem nicht nach, riskieren die Marktbetreiber für Umsatzsteuerausfälle in die Haftung genommen zu werden.

Daher fordern viele deutsche Marktplätze, einschließlich eBay, jetzt schon ihre Händler dazu auf, eine „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG“ an sie zu übermitteln. Diese Bescheinigung bestätigt den Marktplatzbetreibern, dass der jeweilige Händler umsatzsteuerrechtlich auch erfasst ist. Diese wird ab Juli nicht mehr benötigt. Stattdessen muss die USt-IdNr. hinterlegt werden.

Für ein eBay-Kleingewerbe wird keine Umsatzsteuer fällig. Voraussetzung ist, dass die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € betragen werden. Jedoch müssen auch Kleinunternehmer eine USt-IdNr beantragen und bei Ebay hinterlegen.
Diese Regelung wird sich bald auch auf andere Plattformen ausbreiten und sollte daher auch nicht ignoriert werden.