Rechtliches

Covid-19: Miete einfach aussetzen?

Viele unserer Kunden haben nicht nur einen Shop, sondern auch ein „richtiges“ Ladengeschäft – und diese sind nun in der Regel geschlossen. Manche Händler haben Umsatzverluste bis 100%.

Viele Händler haben es erfreulicherweise geschafft, ein Agreement mit ihren Vermietern zu schließen, und zum Beispiel die nächsten 3 Monate nur die Hälfte der Miete zu bezahlen – oder sogar gar keine.

Doch manche Vermieter stellen sich auch quer. Wortwörtlich überliefert wurde folgende Antwort „Kein Problem, dann schmeiß ich dich halt raus und setze einen Pflegedienst rein, die können immer zahlen!“.

Ooooohkay…ja, gibt halt einfach Gesellen die sind A…..

Die IT Recht Kanzlei hatte nun die spannende Frage zu klären, inwieweit sich ein Händler, bei dem die Kommunikation bereits so weit „gediehen“ ist, einfach die Zahlungen einstellen könnte. In Frage käme, ob eine behördliche Schließung einen Mietmangel darstellt, da der Händler das Geschäft einfach nicht nutzen DARF.

Nein, sagt die ITRK, leider nicht – die behördliche Weisung gilt nicht gegen den Laden sondern gegen den Betreiber als Person. Eine behördliche Anweisung sei daher kein Mangel.

Ist im Mietvertrag ein ganz bestimmter Zweck des Ladens geregelt und kann dieser Zweck momentan nicht erreicht werden, so spricht man also von einer „Unmöglichkeit“. In diesem Fall wäre der Mieter eventuell und unter vielen Wenn und Aber zur Aussetzung der Miete berechtigt.

Und zu guter Letzt käme noch eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ in Frage, die im §313 BGB geregelt ist. Hier geht es um unvorhersehbare Zustände, gemeint sind damit Krieg oder Embargos. Ob eine Pandemie auch dazu gehört?

Außerdem – und das wissen auch noch nicht alle – gibt es seit dem 27.3.2020 ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht„, laut dem dem Händler als Mieter bis zum 30.6.2020 nicht gekündigt werden darf, auch dann nicht wenn er die Miete nicht zahlt. Allerdings fällt diese Miete nicht weg, sie muss bis zum 30.6.2022 nachgeholt werden.

Wer sich nun hier wiedergefunden hat und Hoffnung schöpft, dem sei die Seite der IT Recht Kanzlei empfohlen, wo es alle Informationen noch einmal sehr detailliert aufgedröselt gibt.