Rechtliches

95.000 Euro für eine Mail: Abmahnung schießt über das Ziel hinaus

Einem etwas übereifrigen Kläger ist in Frankfurt am Main seine eigene Abmahnung auf die Füße gefallen. Darüber berichtet der Shopbetreiber Blog.

Der Kläger erhielt eine unerbetene E-Mail, in der ein Gewinnspiel beworben wurde. Diese leitete er direkt an seinen Anwalt weiter, der eine Abmahnung gegen den Absender und alle am Gewinnspiel beteiligten Firmen einreichte, mit einem Gesamtstreitwert von 95.000 Euro und einer Frist von nur 2 Tagen.

Am Ende des Theaters erkannte das OLG Frankfurt auf Rechtsmissbrauch, die Abmahnung sei erkennbar darauf ausgerichtet, Geld zu verdienen.