Rechtliches

EU Parlament stärkt Verbraucherrechte

Das EU Parlament hat die Rechte der Verbraucher gestärkt. Bestehende Vorschriften wurden modernisiert und die Transparenz verbessert.

Betreiber von Vergleichsportalen haben zukünftig diverse Pflichtangaben – ist jetzt für Shopbetreiber uninteressant, überspringe ich daher hier (wens interessiert: bitteschön)

Impressumsangaben: Die Faxnummer wird künftig auf den Pflichtangaben herausfallen, somit ist auch das EU Parlament im Jahr 2019 angekommen. Dafür müssen zukünftig auch „weitere vorgesehene Kommunikationsmittel“ im Impressum aufgezählt werden, ich schätze damit ist WhatsApp und Co gemeint.
Von dem Vorhandensein einer Telefonnummer und einer E-Mail Adresse wird wohl in Zukunft ausgegangen. Bisher stand im Gesetz „gegebenenfalls“, dieses Wörtchen fällt weg. D.h diese Angabe wird dann Pflicht.

Unlautere Geschäftspraktiken
In diesem Bereich kommen als unlauter hinzu:
– nicht zu überprüfen, ob eine Bewertung von einem Verbraucher stammt, es jedoch öffentlich behaupten
– falsche Empfehlungen oder Bewertungen veröffentlichen oder Andere dazu beauftragen.

Widerrufsrecht – alles bleibt beim Alten
Da hatte die EU Kommission endlich mal eine gute Idee. Bisher hatten Verbraucher immer ein Widerrufsrecht. Der Händler konnte höchstens einen Wertersatz verlangen, wenn die Ware „nur mal kurz getestet“ (sprich mit Rotweinflecken und defekt) zurückkam.
Die EU Kommission wollte für solche Fälle das Widerrufsrecht abschaffen. Hat leider nicht geklappt.

Die Änderungen sind noch kein nationales Recht, die Staaten haben nun für die Umsetzung 24 Monate Zeit.

Quelle: IT Recht Kanzlei