Amazon passt Pan‑EU‑FBA sofort an: neue Pflichtlistings in NL und später BE
Amazon verändert ab heute die Bedingungen für Pan‑EU‑FBA. Händler müssen ihre Produkte künftig in weiteren europäischen Stores listen, um das Programm weiter nutzen zu können. Die Anpassungen betreffen zuerst die Niederlande. Belgien folgt später mit einer abgeschwächten Version.
Neue Pflicht für den niederländischen Marktplatz
Die bisherige Struktur des Programms war klar: Produkte mussten in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien aktiv sein. Für neue Artikel galt diese Vorgabe bereits für Amazon.nl. Ab heute greift die verschärfte Regel für den gesamten Bestand. Alle Pan‑EU‑FBA‑Produkte müssen auf Amazon.nl gelistet sein, damit das Fulfillment‑Programm weiter genutzt werden kann.
Belgien erhält eigene Vorgaben
Für Belgien gelten andere Bedingungen. Die Pflicht betrifft nur neue Produkte, die ab heute für Pan‑EU‑FBA angemeldet werden. Dafür ist ein aktives Angebot auf Amazon.com.be notwendig. Bestandsartikel bleiben davon vorerst unberührt.
Amazon kommuniziert die Änderungen als Chance für internationale Händler. Im Seller Central wird hervorgehoben, dass mehr Reichweite und zusätzliche FBA‑Umsätze möglich seien. Auch Einsparungen bei Versandkosten werden genannt.
Wann die Pflicht nicht greift
Die neuen Regeln gelten nicht für jedes Produkt. Fehlt eine bestehende Produktdetailseite auf Amazon.nl oder Amazon.com.be, entsteht keine Pflicht, eine eigene Seite anzulegen. Damit entfällt das Listing in diesen Fällen.
Amazon baut seine Präsenz in den Niederlanden und Belgien weiter aus. Der Konzern ist dort aktiv, aber jeweils nur die Nummer zwei hinter Bol, dem dominierenden lokalen Anbieter. Bol reagiert auf den Wettbewerb, indem das Sortiment durch internationale Händler erweitert wird – inzwischen auch durch Anbieter außerhalb der EU.
