Der August war geprägt von Fristen, Pflichten und Plattformregeln: Amazon kürzt Rückgabefristen, Ebay verschärft die Servicekennzahlen, und die Aufsichtsbehörden setzen bei Werbe-E-Mails und beim Digital Services Act klare Grenzen. Hier die wichtigsten Themen des Monats im Überblick.
Amazon kürzt die Rückgabefristen
Zum 1. September 2026 fallen viele Kategorien von den bisher üblichen 30 Tagen auf die gesetzlichen 14 Tage zurück. Wer betroffene Kategorien bedient, sollte seine Widerrufsbelehrung zeitnah prüfen, denn fehlerhafte Rechtstexte gehören zu den häufigsten Abmahngründen.
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Warenkorberinnerungen sind Werbung
Die Datenschutzaufsicht in Nordrhein-Westfalen stuft Erinnerungsmails an abgebrochene Warenkörbe eindeutig als Werbung ein. Ohne Einwilligung oder erfülltes Bestandskundenprivileg nach § 7 Abs. 3 UWG ist der Versand damit sowohl datenschutz- als auch wettbewerbsrechtlich riskant.
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Ebay verschärft die Top-Service-Regeln ab 2027
Ab Februar 2027 entscheiden zwei Kennzahlen über das Top-Service-Logo: weniger als 5 Prozent verspätete Lieferungen und mehr als 90 Prozent korrekt hinterlegte Sendungsnummern. Für Briefsendungen bedeutet das die Internetmarke mit Matrixcode, klassische Briefmarken bieten kein Tracking.
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Amazon startet AWD in Europa
Seit dem 20. August ist Amazon Warehousing & Distribution unter anderem in Deutschland verfügbar. Große Bestände lagern zentral und werden nachfrageabhängig automatisch ins FBA-Netz nachgeschoben, was Engpässe reduziert, aber auch die Abhängigkeit vom Marktplatz erhöht.
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Rekordstrafe gegen AliExpress
Die EU-Kommission verhängt 550 Millionen Euro wegen mangelhafter Risikobewertung und unzureichender Maßnahmen gegen illegale Produkte. Damit liegt die bislang höchste DSA-Sanktion deutlich über den Verfahren gegen X und Temu.
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Entwarnung beim Versandetikett
Die aktualisierten PPWR-FAQ der EU-Kommission stellen klar: Ein reines Versandlabel gilt nicht als Branding und macht den Händler nicht zum Erzeuger des Kartons. Bei Packband mit eigenem Logo kann die Bewertung dagegen anders ausfallen.
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PayPal-Ratenzahlung bei Amazon
Amazon bietet die PayPal-Ratenzahlung nun auch in Deutschland und Österreich an. Was das konkret für Händler bedeutet, fassen wir in einem
ersten und einem
nachfolgenden Beitrag zusammen.
Alle Beiträge des Monats findest du wie immer in der Übersicht unter
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