Zahlarten

PayPal‑Ratenzahlung bei Amazon: Kurz erklärt für Händler

Ab August 2026 erscheint die PayPal‑Ratenzahlung im Amazon‑Checkout. Die Kooperation ist bestätigt. Ob Marketplace‑Bestellungen eingeschlossen sind, bleibt offen:
Die Formulierung „berechtigte Einkäufe“ wird nicht definiert.

Warum das für Händler wichtig ist

Wird der Marketplace einbezogen, landet die Finanzierung im Settlement. Die steuerlichen Regeln gelten unabhängig davon – auch bei Ratenzahlung im eigenen Shop.

PayPal finanziert Bestellungen zwischen 30 und 10.000 Euro. Laufzeiten: 3 bis 24 Monate, bei Amazon zusätzlich 36 und 48 Monate.
Effektivzins: 11,49 Prozent. Für bestimmte Produkte ist eine 0‑Prozent‑Finanzierung angekündigt.
Voraussetzung: PayPal‑Konto und Bonitätsprüfung. Raten werden automatisch eingezogen. Sondertilgungen sind kostenlos.

Was sich gegenüber früheren Modellen ändert

Der Barclays‑Finanzierungsrahmen wurde Anfang 2026 beendet. PayPal übernimmt die Rolle des Darlehensgebers, Amazon bleibt Kreditvermittler. Neu ist die sichtbare PayPal‑Zahlungsart im Checkout und der größere Finanzierungsrahmen. Eine normale PayPal‑Zahlung bleibt ausgeschlossen.

Der Händler verkauft ganz normal. Der Kunde zahlt Zinsen an PayPal. Diese gehören nicht in die Rechnung und nicht in die Bemessungsgrundlage. PayPal erbringt eine steuerfreie Kreditgewährung.

Buchhaltung: Neue Abläufe im Zahlungsfluss

Mit PayPal entsteht erstmals ein externer Zahlungsdienst im Amazon‑Checkout. Das führt zu neuen Transaktionen im Settlement und parallelen Vorgängen bei Retouren: Amazon erstattet den Kaufpreis, PayPal passt den Ratenplan an.

  • Zahlungsabgleich muss beide Vorgänge zusammenführen

Amazon‑Gebühren bleiben wie gewohnt steuerpflichtig. Ein möglicher Finanzierungseinbehalt wäre dagegen steuerfrei und ohne Vorsteuerabzug.

0‑Prozent‑Finanzierung und ihre Kosten

Die Ankündigung nennt die zinsfreie Finanzierung, aber nicht den Kostenträger. Falls Händler sie tragen, bleibt die Bemessungsgrundlage unverändert. Ein Einbehalt ist Aufwand, kein Rabatt. Das bestätigt das BFH‑Urteil vom 24. Februar 2021 (XI R 15/19).

Händler sollten die neue Transaktionstypen im Settlement beobachten und sicherstellen, dass Erstattung und Anpassung des Ratenplans gemeinsam verbucht werden. Wird eine 0‑Prozent‑Finanzierung mitfinanziert, ist die entsprechende Gebühr als Aufwand zu erfassen und nicht als Erlösminderung.