Schufa: Alte Verbraucherdaten bleiben gespeichert – und niemand merkt es
Recherchen von NDR und SZ zeigen, dass die Schufa eine zweite Datenbank führt. Dort liegen Informationen, die eigentlich längst gelöscht sein müssten. Millionen Menschen sind betroffen, ohne davon zu wissen. Die Praxis sorgt für Kritik aus Datenschutz und Verbraucherschutz.
Verborgene Datensammlung mit alten Finanzinformationen
Die Schufa hält historische Datensätze vor, die weit zurückreichen. Dazu gehören frühere Kredite, Kreditkarten, Pfändungen, beglichene Schulden und abgeschlossene Privatinsolvenzen. Diese Daten gelten als sensibel. Viele Verbraucher gehen davon aus, dass solche Einträge nach Ablauf der gesetzlichen Fristen verschwinden. Doch sie bleiben bestehen.
Das europäische Datenschutzrecht sieht ein Recht auf Vergessenwerden vor. Alte Informationen sollen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr notwendig sind. Die Schufa speichert sie dennoch weiter.
Nutzung der Daten für interne Tests
Die historischen Informationen dienen der Schufa dazu, Scores für vergangene Zeitpunkte zu berechnen. Unternehmen können sich zeigen lassen, wie zuverlässig der neue Score funktioniert, den die Schufa vermarktet. Die Berechnungen basieren auf den alten Datensätzen.
Die Ergebnisse solcher Tests können an verschiedene Branchen gehen:
- Unternehmen mit Bonitätsprüfungen
- Banken
- Telekommunikationsanbieter
- Energieversorger
- Handels- und eCommerce‑Firmen
- Zahlungsdienstleister
Nur wenige Unternehmen bestätigten gegenüber NDR und SZ, solche historischen Daten zu verwenden. Viele reagierten nicht oder verwiesen direkt an die Schufa.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Juristin Ruth Janal kritisiert die Tests. Historische Scores würden Einblicke in frühere finanzielle Situationen geben, die für Vertragspartner nicht relevant seien. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor möglichem Missbrauch. Unternehmen könnten die Daten nicht nur testen, sondern für echte Entscheidungen nutzen. Ein weiterer Punkt betrifft den Verlust der Datenkontrolle. Nach Urteilen europäischer Gerichte kann bereits dieser Kontrollverlust einen immateriellen Schaden darstellen.
Rechtliche Argumentation der Schufa
Die Schufa hält die Speicherung für zulässig. Sie verweist auf mehrere datenschutzrechtliche Grundlagen. Banken müssten die Aussagekraft von Scores sicherstellen. Dafür seien historische Daten notwendig. Auch andere Unternehmen hätten ein berechtigtes Interesse an geprüften Bewertungen. Janal widerspricht. Eine dauerhafte Speicherung großer Datenmengen für unbestimmte Zwecke sei nicht zulässig. Für Tests reiche ein kleinerer Datensatz aus.
Fehlende Information für Verbraucher
Verbraucher erfahren nichts über die Existenz der historischen Datenbank. Selbst die Datenkopie, die eigentlich alle gespeicherten Informationen enthalten soll, zeigt diese alten Einträge nicht. Erst kürzlich erwähnte die Schufa die historischen Daten öffentlich – offenbar als Reaktion auf journalistische Anfragen.
Janal hält die fehlende Information für falsch. Das Auskunftsrecht der DSGVO umfasse auch historische Daten.
Forderungen nach Aufklärung
Matthias Spielkamp von AlgorithmWatch sieht ein großes Problem. Er fordert eine Untersuchung, um zu klären, was mit den Daten geschieht. Der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte prüft die Praxis bereits seit Frühjahr 2025. Es geht um die Rechtsgrundlage der Tests und die Frage, ob Verbraucher informiert werden müssen. Das Verfahren läuft noch.
