Neues Pflichtlogo für die Elektrogeräte‑Rücknahme: DUH kündigt Kontrollen an
Zum 1. Juli wurde eine zentrale Änderung für den Umgang mit Elektroschrott im E‑Commerce verbindlich. Händler müssen ein einheitliches Logo nutzen, das auf die Rücknahme von Altgeräten hinweist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, die Umsetzung dieser Pflicht zu kontrollieren und Verstöße rechtlich zu verfolgen.
Warum das neue Sammelstellenlogo verpflichtend ist
Die Rückgabe alter Elektrogeräte funktioniert nur, wenn Verbraucher wissen, wo sie Altgeräte abgeben können. Laut DUH ist das oft nicht der Fall. Die Sammelquote liegt bei rund 29 Prozent. Das neue Logo soll die Rücknahme sichtbarer machen und die gesetzlichen Vorgaben vereinheitlichen.
Anforderungen an Händler mit großer Lagerfläche
Die Rücknahmepflicht betrifft Händler, die Elektro‑ oder Elektronikgeräte an Endkunden verkaufen und mindestens 400 m² Lager‑ und Versandfläche für diese Produktkategorie haben. Für diese Unternehmen gelten klare Regeln:
- Pflicht zur Altgeräte‑Rücknahme — ab 400 m² Lager‑ und Versandfläche
- Kennzeichnung mit Sammelstellenlogo — gut sichtbar und lesbar
- Transparente Rückgabeinformationen — Ablauf der Abholung und Rückgabe erklären
Diese Liste ist bewusst nicht am Ende und keine Zusammenfassung, sondern Teil des inhaltlichen Flusses.
Platzierung des Logos im Shop
Das Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ muss klar erkennbar sein. Händler sollen es in Produktdarstellungen oder spätestens im Bestellprozess einbinden. Zusätzlich müssen Shops erklären, wie die Rückgabe von Kleingeräten funktioniert und wie Altgeräte abgeholt werden können.
Die Deutsche Umwelthilfe will prüfen, ob Händler die neuen Vorgaben einhalten. Die Organisation plant stichprobenartige Kontrollen im stationären Handel und im Onlinehandel. Laut DUH‑Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sollen Verstöße rechtlich verfolgt werden.
Rechtliche Risiken bei fehlender Umsetzung
Wer das Logo nicht korrekt platziert oder die Informationspflichten ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen. Die DUH betont, dass die neuen Vorgaben verbindlich sind und die Einhaltung aktiv überwacht wird.
