Bundesnetzagentur stuft eBay als DSA‑regelwidrig ein
Die Bundesnetzagentur hat Anfang Januar 2026 mehrere Hinweise zu möglichen Verstößen von eBay gegen den Digital Services Act ausgewertet. Nach dieser Prüfung kommt die Behörde zu einer vorläufigen Einschätzung: Der Marktplatz ebay.de soll zentrale Pflichten des Digitale‑Dienste‑Gesetzes nicht einhalten.
Kritikpunkte aus der Untersuchung
Die Aufsichtsstelle nennt drei Bereiche, in denen eBay gegen das Digitale‑Dienste‑Gesetz verstoßen haben soll. Die Punkte betreffen Funktionen, die für Nutzer und Händler wichtig sind.
- Meldung von rechtswidrigen Inhalten — In der Desktop‑Ansicht soll das Melden potenziell rechtswidriger Inhalte nicht zuverlässig möglich sein. Der DSA verlangt eine jederzeit einfache und schnelle Meldung.
- Transparenz bei Maßnahmen gegen Nutzer — Wenn Nutzer gesperrt werden, müssen klare Gründe genannt werden. Die Behörde sieht diese Pflicht nicht erfüllt.
- Pflichtangaben für Händler — Verkäuferdaten und Kontaktmöglichkeiten sollen leicht auffindbar sein. Laut Aufsicht sind diese Angaben auf eBay nicht benutzerfreundlich einsehbar.
Stellungnahme des Unternehmens
eBay widerspricht der Einschätzung. Das Unternehmen betont, dass man die Anforderungen des Digital Services Act ernst nehme und die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt habe. Laut einer Sprecherin steht eBay in engem Austausch mit der Bundesnetzagentur und will diesen fortsetzen.
Der deutsche Digitale‑Dienste‑Koordinator ist für eBay verantwortlich, weil das Unternehmen seinen EU‑Hauptsitz in Deutschland hat und weniger als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU erreicht. Der Marktplatz richtet sich inzwischen stark an gewerbliche Händler, die Produkte an Endkunden verkaufen.
Hinweise aus Frankreich und weitere Schritte
In die Bewertung flossen auch Hinweise aus Frankreich ein, wie es der DSA vorsieht. Die Behörde fordert eBay nun auf, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die beanstandeten Punkte zu beheben. Johannes Heidelberger, Leiter der Aufsichtsstelle, kündigt weitere Maßnahmen an, falls eBay der Anordnung nicht folgt.
Sollte keine gemeinsame Auffassung entstehen, kann die Bundesnetzagentur eine verbindliche Anordnung erlassen. Zusätzlich wäre ein Strafgeld gegen den Marktplatz möglich.
