Zahlarten

Digitaler Euro: Neue Regeln für Händler, Gebühren und Datenschutz

Die Arbeiten am digitalen Euro erreichen eine neue Phase. Im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU‑Parlaments wurde ein Gesetzespaket beschlossen, das die Entwicklung des digitalen Zentralbankgelds festlegt. Die breite Zustimmung gilt als Signal, dass das Parlament den Entwurf voraussichtlich übernimmt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt umgesetzt wird.

Mit dieser Entscheidung rücken die Trilog‑Verhandlungen näher. Kommission, Parlament und Rat sollen den finalen Text noch in diesem Jahr verabschieden. Der Rat unterstützt das Vorhaben bereits. Die Europäische Zentralbank plant parallel ein Pilotprojekt, um technische Abläufe zu testen. Die Einführung des digitalen Euro ist für 2029 vorgesehen.

Ziele und technische Ausrichtung

Der digitale Euro soll als digitale Ergänzung zum Bargeld dienen. Er soll online und offline funktionieren. Offline‑Zahlungen sollen auch ohne Internet möglich sein. Die Basisfunktionen sind kostenlos. Ein weiteres Ziel ist es, die Abhängigkeit Europas von US‑Zahlungsdiensten zu verringern.

Händlerpflichten und Ausnahmen

Ein wesentlicher Punkt betrifft die Akzeptanz. Der digitale Euro soll grundsätzlich angenommen werden müssen. Für kleine Unternehmen und Selbstständige ist jedoch eine Ausnahme vorgesehen. Zusätzlich bleibt die Annahmepflicht für Bargeld bestehen, um Menschen ohne digitale Zahlungsmittel nicht auszuschließen.

Ergänzende Aspekte, die das Gesetzespaket prägen

  • Übergangsregeln für Händlerentgelte, die Preisobergrenzen festlegen
  • Datenschutzanforderungen, die eine Zuordnung einzelner Zahlungen verhindern sollen
  • Offline‑Zahlungen mit Schutzmechanismen, die sich am Niveau von Bargeldabhebungen orientieren

Gebührenmodell für Händler

Für Händler ist ein einheitliches Entgelt vorgesehen. Während einer Übergangszeit von mindestens zehn Jahren darf dieses Entgelt nicht höher sein als Gebühren für vergleichbare private Zahlungsmittel. Erst danach soll die EU‑Kommission prüfen, ob ein kostenbasiertes Modell sinnvoll ist. Kritische Stimmen warnen vor steigenden Kosten durch Lobbyeinflüsse.

Datenschutz als zentrale Vorgabe

Der Datenschutz war ein strittiger Punkt. Kritiker befürchteten staatliche Kontrolle. Der Ansatz „Privacy by Design“ soll sicherstellen, dass nur die eigene Bank einzelne Zahlungen zuordnen kann. Für Offline‑Zahlungen ist ein Schutz vorgesehen, der dem Niveau von anonymen Bargeldabhebungen ähnelt. Die EZB soll weniger Einblick erhalten als heutige Zahlungsdienstleister. Eine rein offline nutzbare Variante, die zeitweise diskutiert wurde, ist nicht mehr Teil des Entwurfs.