Rechtliches

E‑Rechnungspflicht naht, Vorbereitung fehlt: Unternehmen unter Druck

Die gesetzlichen Vorgaben für elektronische Rechnungen treten Anfang 2027 in Kraft. Trotzdem zeigt sich in vielen Unternehmen noch kein klarer Fortschritt. Eine Befragung von 502 Firmen durch YouGov im Auftrag von Easybill (Partnerlink) macht sichtbar, wie groß der Rückstand ist. Ein Drittel hat noch nie eine E‑Rechnung verschickt. Die Zeit bis zur Umstellung wird knapp.

Analoge Rechnungsprozesse 

Zwar nutzen 39 % Buchhaltungssoftware für die Rechnungserstellung. Gleichzeitig arbeiten viele weiterhin mit Office‑Programmen. 10 % auf Word, 11 % setzen auf Excel. Mit beidem kann man keine ZugFerd Rechnungen, also E-Rechnungen erstellen. Für zahlreiche Händler bedeutet das eine grundlegende Veränderung ihrer Arbeit.

Digitale Rechnungen ohne Routine

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutliche Unterschiede im Umgang mit E‑Rechnungen. 42 % der Händler versenden sie regelmäßig. 25 % haben nur einzelne Versuche unternommen. 33 % haben noch nie eine elektronische Rechnung erstellt. Auch beim Wissen über die gesetzlichen Vorgaben gibt es Lücken. 37 % kennen die Anforderungen vollständig, 35% nur zum Teil, 28 % kaum oder gar nicht.

Hürden, die den Fortschritt bremsen

Bei Unternehmen ohne abgeschlossene Vorbereitung treten drei Problemfelder besonders hervor:

  • 36 % sehen technische Umsetzung als größte Herausforderung
  • 29 % sind unsicher bei gesetzlichen Vorgaben
  • 27 % fehlt das notwendige Know‑how

Beim Stand der Umstellung zeigt sich ein gemischtes Bild. 24 % haben den Prozess abgeschlossen. 38 % befinden sich in der Umsetzung. 29 % stehen noch am Anfang oder haben kaum begonnen.

Hinweise aus der Praxis

Easybill‑CEO Dr. Andreas Seifert betont, dass viele Unternehmen die E‑Rechnungspflicht noch als reine Compliance‑Aufgabe betrachten. Für Händler:innen im B2B‑Bereich sei das Thema längst verbindlich. Wer weiterhin auf Excel oder Word setzt, müsse wechseln. Gleichzeitig biete die Umstellung die Chance, Abläufe zu automatisieren. Die verbleibende Zeit bis Januar 2027 sei begrenzt.