App‑Rabatte rechtmäßig: OLG Hamm weist Klage gegen Penny ab
Digitale Rabattmodelle bleiben für Discounter ein wichtiges Instrument. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Penny Preisvorteile anbieten darf, die nur über die eigene App verfügbar sind. Die Klage des Verbraucherzentrale‑Bundesverbands wurde abgewiesen.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Verband hatte beanstandet, dass ein beworbener Preisnachlass für einen Fruchtjoghurt ausschließlich registrierten App‑Nutzern zur Verfügung stand. Daraus leitete er eine Benachteiligung bestimmter Personengruppen ab. Die Argumentation stützte sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Gerichtliche Bewertung der Vorwürfe
Der Senat sah jedoch keine Verletzung des AGG. Die Nutzung der App sei grundsätzlich jedem möglich. Eine Ungleichbehandlung liege weder unmittelbar noch mittelbar vor. Entscheidend sei, ob eine relevante Gruppe existiere, die die App nutzen möchte, dies aber aufgrund von Alter oder Behinderung nicht könne.
Nach Ansicht des Gerichts wurde ein solcher Nachweis nicht erbracht. Allgemeine Hinweise auf geringere Internetnutzung älterer Menschen reichten nicht aus. Statistische Werte zur Nutzung digitaler Geräte seien zu allgemein und bezögen sich nicht auf die konkrete App.
Revision möglich
Obwohl die Klage abgewiesen wurde, ließ das OLG Hamm die Revision zu. Der Verband kündigte an, die Urteilsgründe auszuwerten und anschließend über weitere Schritte zu entscheiden. Penny begrüßte die Entscheidung und verwies auf die Möglichkeit, App‑Rabatte weiterhin anzubieten.
Weitere Verfahren gegen Discounter
Der Fall reiht sich in mehrere Verfahren ein, die sich mit App‑Rabatten im Lebensmitteleinzelhandel beschäftigen. Eine Klage gegen Netto scheiterte bereits vor dem OLG Bamberg. Dort wurde keine Revision zugelassen. Gegen Lidl laufen weitere Verfahren. Ein Termin ist für September angesetzt.
In einem anderen Verfahren vor dem OLG Stuttgart ging es um die Aussage, die Nutzung der Lidl‑App sei kostenlos. Auch hier unterlag der Verband, allerdings wurde die Revision zugelassen.
Bedeutung digitaler Bonusprogramme
Apps dienen Händlern und Kunden als Austauschmodell. Registrierte Nutzer erhalten exklusive Vorteile. Händler gewinnen Daten und können Kaufverhalten besser analysieren. Laut einer Umfrage des IFH Köln nutzen rund 90% der Menschen Bonus‑Apps. Viele verwenden mehrere Programme parallel. Im Durchschnitt sind es 4,2 Händler‑Apps pro Person. Etwa die Hälfte wechselt regelmäßig zwischen verschiedenen Apps, um die besten Vorteile zu nutzen.

