Klage gegen DocMorris: Streit um Streichpreise und Rabattwerbung
Die Preisgestaltung im digitalen Apothekenhandel steht erneut im Fokus. Ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart könnte bestimmen, wie Anbieter künftig mit Streichpreisen und Rabattangaben umgehen dürfen. Die Klage trägt das Aktenzeichen 2 UKl 2/26 und wurde am 25. März 2026 eingereicht.
Hintergrund der Auseinandersetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat DocMorris N.V. verklagt. Anlass ist die Art, wie der Online‑Apothekenanbieter Preisvorteile kommuniziert. Die Verbraucherschützer sehen in der aktuellen Darstellung ein Risiko für Fehlinterpretationen.
Kritik an Streichpreisen und Prozentangaben
DocMorris nutzt durchgestrichene Preise und prozentuale Nachlässe. Grundlage dafür sind sowohl die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller als auch der Apothekenverkaufspreis. Genau diese Kombination steht im Zentrum der Beanstandung. Aus Sicht des vzbv kann sie zu falschen Erwartungen über die tatsächliche Ersparnis führen.
Der vzbv möchte erreichen, dass DocMorris diese Form der Preiswerbung nicht weiter verwendet. Die Klage richtet sich ausschließlich gegen die konkrete Darstellung der Rabatte und nicht gegen die Preisgestaltung selbst.
Bedeutung für den Online‑Apothekenhandel
Das Gericht muss nun klären, ob die beanstandete Praxis gegen die Preisangabenverordnung verstößt. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Branche haben. Besonders betroffen wären Anbieter, die mit Streichpreisen, Rabattaktionen oder prozentualen Vorteilen werben.

