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Urteil zu Rabattangaben: About You verliert vor Gericht

Rabattaktionen gehören zu den stärksten Verkaufsimpulsen im Online-Handel. Prozentangaben, durchgestrichene Preise und visuelle Hervorhebungen sollen Preisvorteile klar erkennbar machen. Doch genau diese Mechanismen geraten immer wieder in Konflikt mit gesetzlichen Vorgaben. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat am 27. März 2026 (Az. 5 UKl 4/25) ein Urteil gefällt, das die Anforderungen an die Darstellung von Preisreduzierungen neu ordnet. Die Entscheidung betrifft den Modehändler About You und setzt einen deutlichen Rahmen für die Kommunikation von Rabatten.

Ausgangspunkt: Kritik an der Rabattdarstellung

Die Verbraucherzentrale NRW hatte eine Unterlassungsklage eingereicht, nachdem sie Preisangaben auf der Website und in der App von About You geprüft hatte. Die beanstandeten Darstellungen umfassten prozentuale Nachlässe wie „–32 %“ sowie durchgestrichene Preise. Die Kritik richtete sich nicht gegen die Rabatte selbst, sondern gegen die Grundlage, auf der diese berechnet wurden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale fehlte die Verbindung zum niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, der nach der Preisangabenverordnung maßgeblich ist.

Warum die Preisangabenverordnung im Mittelpunkt steht

Die Preisangabenverordnung verpflichtet Händler dazu, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage zugrunde zu legen. Diese Regel soll verhindern, dass künstlich erhöhte Vergleichspreise oder unklare Berechnungsgrundlagen den Eindruck eines besonders großen Preisvorteils erzeugen. Das Gericht stellte fest, dass die von About You verwendeten Rabatthinweise nicht auf diesem 30‑Tage‑Tiefstpreis basierten. Dadurch entstand ein Bild, das eine stärkere Preissenkung suggerierte, als tatsächlich stattgefunden hatte.

Das Oberlandesgericht sah in der beanstandeten Darstellung eine irreführende Preiswerbung. Die Kombination aus Prozentangaben und durchgestrichenen Preisen verstärkte nach seiner Einschätzung den Eindruck eines deutlichen Preisvorteils. Da dieser Vorteil jedoch nicht auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Referenzpreis beruhte, lag ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Die Entscheidung knüpft damit direkt an die gesetzlichen Vorgaben an, ohne zusätzliche Anforderungen zu formulieren.

Konsequenzen für About You und die Branche

Mit dem Urteil untersagte das Gericht dem Unternehmen, solche Rabatthinweise weiterhin zu verwenden. Das Verbot greift immer dann, wenn der beworbene Nachlass nicht auf dem niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage basiert und gleichzeitig die Vorteilhaftigkeit des Preises hervorgehoben wird. Diese Klarstellung betrifft nicht nur About You, sondern wirkt als Orientierung für alle Händler, die Preisaktionen im digitalen Umfeld einsetzen.

Was Händler aus dem Urteil ableiten müssen

Die Entscheidung zeigt, wie wichtig eine präzise und nachvollziehbare Rabattkommunikation ist. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Preisermäßigungen transparent und regelkonform dargestellt werden. Besonders relevant ist dabei:

  • Preisreduzierungen müssen sich auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen

Die Auseinandersetzung wurde bereits am 21.05.2025 öffentlich bekannt. Mit dem Urteil vom März 2026 liegt nun eine klare gerichtliche Bewertung vor, die die Anforderungen an die Darstellung von Rabatten konkretisiert. Die Entscheidung stärkt die Transparenz im Online-Handel und schafft eine verbindliche Grundlage für zukünftige Preisaktionen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg setzt einen deutlichen Maßstab für die Gestaltung von Preisreduzierungen. Händler müssen ihre Rabattkommunikation eng an den Vorgaben der Preisangabenverordnung ausrichten, um irreführende Darstellungen zu vermeiden. Die Entscheidung zeigt, dass die korrekte Berechnung und Darstellung von Rabatten ein zentraler Bestandteil rechtssicherer Preisgestaltung ist.