EmpCo‑Richtlinie: Neue Regeln gegen Greenwashing in der EU
Die EmpCo‑Richtlinie (Empowering Consumers Directive, EU 2024/825) verändert den Umgang mit Umweltversprechen grundlegend. Sie gilt seit März 2024 und muss bis März 2026 in nationales Recht überführt werden. Wie man sieht, ist unser Gesetzgeber mal wieder spät dran. Denn schon ab Ende September 2026 greifen die Regeln verbindlich.
Ziel ist ein Markt, in dem ökologische Aussagen:
- nachvollziehbar,
- überprüfbar und
- frei von irreführenden Formulierungen sind.
Bedeutung der Richtlinie für Umweltwerbung
Viele Produkte werden mit Begriffen beworben, deren Aussagekraft unklar bleibt. Häufig fehlen Belege für Begriffe wie „klimaneutral“, „recycelbar“ oder „nachhaltig“. Untersuchungen zeigen, dass zahlreiche Werbeaussagen unpräzise oder missverständlich sind. Dadurch entsteht ein Umfeld, in dem reale ökologische Vorteile schwer einzuordnen sind. Die EmpCo‑Richtlinie soll diese Lücke schließen. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Aussagen zutreffen. Das stärkt die Glaubwürdigkeit von Umweltinformationen und reduziert Greenwashing.
Anforderungen an Umweltaussagen und Siegel
Die Richtlinie definiert erstmals klar, was als Umweltaussage gilt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Allgemeine Begriffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf objektiven Nachweisen beruhen. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten oder zertifizierten Systemen basieren. Dadurch entsteht ein einheitlicher Rahmen für verlässliche Kennzeichnungen.
Ein Beispiel für ein anerkanntes Prüfverfahren ist die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen durch Made for Recycling Interzero. Unternehmen können damit zeigen, dass ihre Verpackungen nachweislich kreislauffähig gestaltet sind.
Die ganzen 0815 – „Ökosiegel“, die eigentlich genau gar nichts besagten, werden damit hoffentlich bald der Vergangenheit angehören.
Erweiterte Informationspflichten für Produkte und Services
Die EmpCo‑Richtlinie ergänzt bestehende Verbraucherrechte. Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Umweltverträglichkeit müssen klar und nachvollziehbar bereitgestellt werden. Das betrifft auch digitale Produkte. Hinweise zu Software‑Updates, Ersatzteilen, Reparaturkosten und verfügbaren Services werden verpflichtend. Wir denken aber, dass das keine Shopsysteme oder Warenwirtschaften betreffen wird, weil Shopbetreiber keine Verbraucher:innen sind sondern B2B Kunden der Programmierer. Interessanter dürften eher Aussagen für Handy-Betriebssysteme werden („garantierte 6 Jahre Updates ab….“ – tja ab wann eigentlich? Ab Erstprodukion? Ab Letztproduktion? Ab Verkaufsdatum?)
Einheitliche Kennzeichnung für Garantien und Reparaturen
Ein zentrales Element ist ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem. Es zeigt, wie lange die gesetzliche Gewährleistung gilt, welche Herstellergarantien bestehen und wie gut ein Produkt repariert werden kann. Hersteller, die freiwillig längere Garantien anbieten, müssen diese eindeutig ausweisen. Das erleichtert den Vergleich verschiedener Produkte. Bei Online‑Käufen kommen zusätzliche Vorgaben hinzu. Informationen zu umweltfreundlichen Lieferoptionen müssen klar erkennbar sein. Dazu zählen Lieferungen per Fahrradkurier, Elektrofahrzeug oder gebündelte Versandwege.
Rolle der Richtlinie im europäischen Rechtsrahmen
Die Empowering Consumers Directive ist nur ein Baustein in dem Bemühen, Greenwashing zu bekämpfen, sowie Müll und Schadstoffe zu reduzieren. Ein weiterer Teil ist die GCD, die Green Claims Directive , die Firmen in Zukunft verpflichten wird, jede Art von ökologischer Aussage wissenschaftlich abzusichern. Dies wurde jedoch von der EU Kommission gestoppt. Auslöser war der Widerstand der konservativen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. Doch auch wenn die Green Claims Directive derzeit pausiert ist, bleibt die EmpCo‑Richtlinie ein zentraler Baustein gegen Greenwashing. Sie stellt sicher, dass verbindliche Regeln für überprüfbare Umweltaussagen bestehen bleiben. Unternehmen müssen ihre Umweltversprechen belegen und transparent kommunizieren.
In diesem Sinne können wir nur empfehlen, dass Händler sich mit dem Thema „Digitaler Produktpass“ auseinandersetzen, und übrigens auch die Programmierer diverser Shopsysteme.

