Urteil gegen irreführende Umweltwerbung beim DHL Versand
Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass bestimmte Umweltversprechen eines Online‑Shops nicht haltbar sind. Im Mittelpunkt standen Aussagen zu CO₂-neutralem Versand und zu einer angeblich nachhaltigen und regionalen Ausrichtung. Grundlage war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.
Streit um „CO₂-neutralen Versand“ mit DHL GoGreen
Der Shop Clevertronic nutzte die Formulierung, dass Produkte CO₂-neutral verschickt würden. Als Versanddienstleister kam DHL GoGreen zum Einsatz. Das Gericht stellte klar, dass diese Aussage nicht zutrifft. DHL GoGreen reduziert Emissionen im Vergleich zu herkömmlichen Versandarten, erreicht aber keine vollständige Neutralität. Die Werbung suggerierte jedoch genau das.
Bewertung der Aussage „Nachhaltig & regional“
Neben dem Versandversprechen warb der Shop mit „Nachhaltig & regional“. Ergänzend hieß es, man unterstütze die Kreislaufwirtschaft und arbeite so nachhaltig wie möglich – alles vor Ort in Münster.
Das Gericht sah auch diese Darstellung als nicht ausreichend belegt. Für Umweltbegriffe gelten strenge Anforderungen an Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Im konkreten Fall blieb offen:
- wie die behauptete Nachhaltigkeit konkret umgesetzt wird
- was „regional“ bedeutet, wenn Kund:innen bundesweit beliefert werden
Die Formulierung konnte daher falsche Erwartungen wecken.
Bedeutung des Urteils für Unternehmen
Das Urteil zeigt, dass Umweltversprechen präzise und überprüfbar sein müssen. Auch hier gilt also wieder der alte Spruch des Versandhandelsrechts, „Wahrheit und Klarheit“. Begriffe wie „CO₂-neutral“, „nachhaltig“ oder „regional“ dürfen nicht ohne klare Erklärung genutzt werden. Werbung mit ökologischen Aussagen steht unter besonderer Beobachtung, da Verbraucher:innen sich auf korrekte Informationen verlassen müssen.
Konsequenzen für die Praxis
Unternehmen sollten ihre Kommunikation zu Umweltaspekten sorgfältig prüfen. Aussagen müssen eindeutig sein und dürfen keine Eigenschaften suggerieren, die nicht erfüllt werden. Das Urteil verdeutlicht, dass unklare Formulierungen schnell als irreführend gelten können.

