Rechtliches

Neuer EU‑Zollaufschlag: Kleinsendungen werden ab Juli teurer

Die Europäische Union verändert ihre Zollpraxis für günstige Bestellungen aus Nicht‑EU‑Ländern grundlegend. Ab dem 1. Juli gilt ein einheitlicher Pauschalzoll für Waren bis 150 Euro. Der Rat der EU hat der Reform zugestimmt, um die wachsende Zahl an Kleinsendungen besser zu kontrollieren und die Abfertigung zu vereinheitlichen.

3‑Euro‑Zuschlag pro Warengruppe

Künftig wird für jede Warengruppe in einem Paket ein fixer Betrag von 3 Euro fällig. Enthält eine Sendung mehrere Kategorien, erhöht sich der Zoll entsprechend. Dadurch steigen die Kosten besonders bei gemischten Bestellungen. Die Regelung betrifft vor allem Produkte, die über internationale Billigplattformen wie Temu, Shein oder AliExpress in die EU gelangen.

Hintergrund: Überlastete Zollbehörden

Die Zahl der Kleinsendungen aus Drittstaaten ist enorm gestiegen. Schätzungen zufolge erreichten die EU zuletzt rund 5,8 Milliarden solcher Pakete. Die bisherigen Kontrollmechanismen reichen dafür nicht aus. Dadurch gelangen häufiger Produkte in den Markt, die nicht den europäischen Sicherheits‑ oder Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Gleichzeitig geraten europäische Händler in einen Wettbewerbsnachteil, da sie strengere Vorgaben erfüllen müssen.

Ziele der neuen Pauschale

Die EU möchte mit dem neuen System mehrere Probleme gleichzeitig angehen:

  • Abfertigung vereinheitlichen und beschleunigen
  • Unterdeklarationen und Missbrauch reduzieren
  • Marktüberwachung und Sicherheitskontrollen stärken

Übergangsregel bis zur vollständigen Digitalisierung

Der Pauschalzoll ist nur ein Zwischenschritt. Die EU plant eine umfassende Modernisierung der Zollprozesse. Ab 2028 soll der sogenannte Customs Data Hub alle Einfuhren zentral erfassen. Diese Plattform soll Lieferketten transparenter machen, Risiken früher sichtbar machen und die Zusammenarbeit zwischen Zoll, Marktüberwachung und Steuerbehörden verbessern.

Bis zur Einführung des Data Hub dient die 3‑Euro‑Gebühr als Entlastung für die Behörden und als Signal gegen systematische Falschangaben.

Diskussion um zusätzliche Bearbeitungsgebühr

Im Rahmen der Zollreform wird aktuell außerdem über eine gesonderte Bearbeitungsgebühr gesprochen. Sie könnte unabhängig vom Warenwert anfallen und die Kosten der Massensendungen abdecken. Wie hoch diese Gebühr ausfallen könnte, ist noch offen.

Für Käufer bedeutet das: Kleinbestellungen könnten künftig spürbar teurer werden, besonders wenn mehrere Warengruppen in einem Paket enthalten sind. Händler und Plattformen müssen ihre Preisangaben und Checkout‑Prozesse anpassen, damit zusätzliche Abgaben klar erkennbar sind und Sendungen nicht wegen fehlender Angaben verzögert werden.