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EU stoppt die Vernichtung unverkaufter Kleidung

Die EU führt neue Vorgaben ein, um die Vernichtung unverkaufter Kleidung zu beenden. Millionen Textilien landen jedes Jahr im Müll, weil die Entsorgung für viele Unternehmen günstiger ist als Recycling oder Wiederaufbereitung. Das verursacht hohe Emissionen und belastet die Umwelt. Die neuen Regeln sollen diesen Umgang mit Warenbeständen grundlegend verändern.

Welche Unternehmen betroffen sind

Die Vorgaben gelten nicht für alle Betriebe. Klein- und Kleinstunternehmen sind von der neuen Regelung ausgenommen. Damit konzentriert sich die EU auf Hersteller und Händler mit größeren Warenmengen, bei denen die Entsorgung besonders ins Gewicht fällt.

Neue Pflichten für große und mittlere Unternehmen

Große Modehersteller dürfen ab dem 19. Juli keine unverkauften Produkte mehr vernichten. Ausnahmen gelten nur für beschädigte Artikel oder Waren, die aus hygienischen Gründen nicht weitergegeben werden können. Mittlere Unternehmen müssen die Vorgaben erst ab 2030 vollständig umsetzen.

Zusätzlich gilt eine Offenlegungspflicht. Unternehmen müssen dokumentieren, welche unverkauften Artikel entsorgt werden. Große Firmen müssen diese Informationen bereits jetzt bereitstellen.

Warum Kleidung bisher oft vernichtet wurde

Vor allem im Onlinehandel werden viele Bestellungen zurückgeschickt. Für Händler ist es häufig günstiger, diese Artikel zu vernichten, statt sie zu recyceln oder erneut aufzubereiten. Schätzungen zufolge werden in der EU rund zehn Prozent der unverkauften Kleidung und Schuhe entsorgt. Die meisten dieser Waren werden verbrannt, was erhebliche CO₂-Emissionen verursacht.

Die EU-Kommission nennt konkrete Zahlen: Die Abfälle verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂. Das entspricht fast den Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021. Im deutschen Onlinehandel werden jährlich fast 20 Millionen retournierte Artikel entsorgt.

Nachhaltige Alternativen sollen gestärkt werden

Die EU will Unternehmen dazu bringen, ihre Warenbestände effizienter zu steuern und Rücksendungen besser zu nutzen. Statt Entsorgung sollen andere Wege stärker berücksichtigt werden:

  • Wiederverkauf, Wiederaufarbeitung oder Spenden von unverkauften Artikeln

Diese Maßnahmen sollen nachhaltige Geschäftsmodelle fördern und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Unternehmen, die bereits ressourcenschonend arbeiten, sollen dadurch nicht länger benachteiligt werden.

Ziel: Weniger Abfall und mehr Verantwortung

Mit dem Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung setzt die EU ein deutliches Signal für mehr Nachhaltigkeit in der Modebranche. Die neuen Regeln sollen Abfall reduzieren, Emissionen senken und Unternehmen dazu bewegen, verantwortungsvoller mit ihren Produkten umzugehen.