Bundeskartellamt beschränkt Preisvorgaben auf Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt verpflichtet Amazon zu einer Geldzahlung und zur Änderung seiner Geschäftspraxis im Marktplatz-Geschäft. Die Wettbewerbshüter bewerten Preisvorgaben gegenüber Händlern auf dem Amazon-Marktplatz als rechtswidrig. Rund 59 Millionen Euro soll das Unternehmen wegen eines unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteils zahlen.
Kritik am Preis-Kontrollmechanismus
Im Fokus des Verfahrens stand der sogenannte Preis-Kontrollmechanismus. Wenn Angebote von Händlern auf dem Marktplatz aus Sicht der Plattform zu teuer sind, können sie entfernt oder nicht mehr in der Buy-Box hervorgehoben werden. Dadurch verlieren sie deutlich an Sichtbarkeit. Ein Beispiel dafür sind Händler, die diesen Winter versuchten, Spikes für 11 Euro mit Express-Versandkosten von 2000 Euro zu verkaufen.
Das Bundeskartellamt untersuchte, ob dieser Mechanismus von Amazon genutzt wird, um Preise auf der Plattform so zu steuern, das die Händler gezwungen werden, ihre Produkte sehr billig anzubieten.
Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass ein Eingreifen erforderlich sei: Amazon verwende den Kontrollmechanismus, um die Preise künstlich niedrig zu halten.
Der Mechanismus soll künftig nur noch in Ausnahmefällen angewendet werden, etwa bei Preiswucher (siehe Beispiel Spikes.)
Auswirkungen auf Händler und Wettbewerb
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sieht die Gefahr, dass die Plattform Preise nach eigenen Vorstellungen lenken könnte. Eingriffe in die Preisgestaltung könnten dazu führen, dass Händler ihre Kosten nicht mehr decken können und vom Marktplatz verdrängt werden.
Nach Ansicht der Behörde sind Preiskontrollen nicht notwendig, um niedrige Preise zu erreichen. Stattdessen könnten andere Maßnahmen genutzt werden, etwa geringere Gebühren oder Provisionen für Händler. Die Geldzahlung selbst dürfte für Amazon wirtschaftlich weniger relevant sein als die Pflicht, den Preismechanismus anzupassen.
Reaktionen aus Branche und Unternehmen
Amazon widerspricht der Entscheidung und kündigt rechtliche Schritte an. Das Unternehmen sieht einen Widerspruch zwischen der deutschen Regelung und den verbraucherorientierten Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts.
Verbände des Onlinehandels begrüßen hingegen das Vorgehen der Behörde. Händler hätten unter der Preiskontrolle gelitten, insbesondere wenn steigende Einkaufs- oder Logistikkosten Preisanpassungen erforderlich machten. Teilweise sei es nicht möglich gewesen, auf anderen Plattformen günstigere Preise anzubieten.
Auch aus Händlerkreisen wird die Doppelrolle von Amazon als Marktplatzbetreiber und Verkäufer eigener Produkte thematisiert. Händler profitieren von der großen Reichweite der Plattform, stehen dort jedoch gleichzeitig im Wettbewerb mit Amazon selbst.

