Einheitliche Kennzeichnung für Altgeräte-Rücknahme ab 2026
Zum 30. Juni 2026 tritt eine neue Pflicht in Kraft, die den Umgang mit Elektroaltgeräten verändert. Händler, die zur Rücknahme verpflichtet sind, müssen ihre Online-Shops und Informationsbereiche anpassen. Kernpunkt ist ein neues Symbol, das Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich markiert.
Warum die Anpassung notwendig wird
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass Rücknahmestellen künftig ein klar definiertes Label tragen. Dieses Symbol muss nicht nur vor Ort sichtbar sein, sondern auch digital. Dadurch entsteht eine einheitliche Orientierung für Endnutzer, die Altgeräte zurückgeben möchten.
Welche Händler betroffen sind
Die Vorgaben gelten ausschließlich für Händler, die nach ElektroG rücknahmepflichtig sind. Dazu gehören Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte an Endnutzer verkaufen und über mindestens 400 m² Lager- und Versandfläche für diese Produkte verfügen ODER die Einweg E-Zigaretten vertreiben – egal wie groß oder klein die Fläche ist.
Rücknahmepflichten im Überblick
- Rücknahme für Altgeräte bis 25 cm Kantenlänge ohne Neukauf
- Rücknahme beim Erwerb eines gleichartigen Neugeräts
Diese Pflichten gelten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz.
Anforderungen an Online-Shops
Mit Einführung des neuen Symbols müssen Shops ihre Darstellung überarbeiten. Das Label muss gut sichtbar in Produktbereichen oder spätestens im Bestellprozess erscheinen. Zusätzlich sind die Hinweise zur Rückgabe von Altgeräten anzupassen. Händler müssen erklären, wie Abholung oder Rückgabe organisiert sind und welche Möglichkeiten bestehen.
Bedeutung in der Praxis
Die neue Kennzeichnungspflicht führt zu technischem und redaktionellem Anpassungsbedarf. Wer Elektrogeräte vertreibt und rücknahmepflichtig ist, sollte frühzeitig prüfen, ob Produktseiten, Bestellprozesse und Informationsbereiche aktualisiert werden müssen. So bleibt der Shop rechtssicher und erfüllt die Vorgaben ab Mitte 2026.


