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EU‑Entwaldungsverordnung verschoben: Neue Fristen und vereinfachte Regeln für Unternehmen

Die Einführung der EUDR (EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte) erfolgt später als ursprünglich vorgesehen. Das EU‑Parlament hat am 17. Dezember 2025 offiziell beschlossen, die Fristen anzupassen. Dadurch verschiebt sich der Start für Unternehmen deutlich nach hinten.

  • Große Marktteilnehmer müssen die Anforderungen ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2027.
  • Bis Ende April 2026 sollen weitere Entlastungen für Kleinstunternehmen geprüft werden.
  • Und nun kommt das Beste: gedruckte Produkte fallen komplett aus der Verordnung weg. Verlage und ihre Buchhändler können aufatmen.

Diese Verschiebung soll den Unternehmen mehr Spielraum geben, um Prozesse anzupassen und technische Systeme aufzubauen.

Was die EU‑Entwaldungsverordnung regelt

Die EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) legt fest, dass bestimmte Produkte nur dann in der EU gehandelt werden dürfen, wenn sie nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Waren wie Holz, Kaffee oder andere relevante Rohstoffe rückverfolgbar sind und aus entwaldungsfreien Lieferketten stammen.

Vereinfachte Vorgaben für kleinere Betriebe

Mit der Fristverlängerung gehen auch Erleichterungen einher. Kleine und kleinste Primärerzeuger müssen künftig nur noch eine einmalige Erklärung abgeben, um die notwendige Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Gedruckte Produkte werden vollständig aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausgenommen. Damit entfällt für diesen Bereich jede Verpflichtung im Zusammenhang mit der EUDR.

Warum die EU die Regeln anpasst

Die Änderungen sollen Unternehmen entlasten und ihnen mehr Zeit geben, um geeignete IT‑Systeme und interne Abläufe aufzubauen. Bis Ende April 2026 plant die EU‑Kommission außerdem eine Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Dabei soll geprüft werden, ob weitere Vereinfachungen für kleinere Unternehmen möglich sind.

Bedeutung der Anpassungen für die Praxis

Die Verschiebung des Starttermins und die vereinfachten Anforderungen schaffen mehr Planungssicherheit. Besonders kleine Betriebe profitieren davon, da sie weniger Dokumentationspflichten erfüllen müssen. Gleichzeitig bleibt das Ziel der Verordnung bestehen: Produkte sollen künftig nachweislich entwaldungsfrei sein und transparent entlang der Lieferkette verfolgt werden können.