Produkthaftungsrecht 2026: Neue Regeln für Händler
Die Europäische Union hat bereits am 23.10.2024 die Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 beschlossen. Ziel ist es, das Haftungsrecht an den Stand von Technik und Digitalisierung anzupassen. Die bisherigen Regeln von 1985 galten als überholt, da sie Fragen zu digitalen Produkten, globalen Lieferketten und Verantwortlichkeiten nicht beantworteten.
Inkrafttreten und Übergangsphase
Bis zum 09.12.2026 müssen alle Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht übertragen. Ab diesem Datum gilt das neue Produkthaftungsrecht EU-weit. Produkte, die bis einschließlich 08.12.2026 in Verkehr gebracht werden, unterliegen weiterhin dem deutschen Produkthaftungsgesetz von 1989.
Umsetzung in Deutschland
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser hebt das alte Gesetz von 1989 auf und ersetzt es durch ein neues Produkthaftungsgesetz, das die EU-Vorgaben vollständig übernimmt. Das neue Produkthaftungsgesetz wird für alle Produkte gelten, die nach dem 8.12.2026 in Verkehr gebracht werden.
Anspruchsberechtigte und Grenzen
Schadensersatzansprüche stehen künftig nur natürlichen Personen zu. Juristische Personen wie GmbHs oder KGs sind ausgeschlossen. Nicht erfasst sind Schäden an Sachen oder Daten, die ausschließlich beruflich genutzt werden. Einzelunternehmer können Ansprüche geltend machen, wenn sie durch Produktfehler Körper- oder Gesundheitsschäden, Schäden an privat genutzten Sachen oder an privaten Daten erleiden.
Hersteller und weitere Haftungssubjekte
Als Hersteller gilt, wer ein Produkt entwickelt oder herstellt und seinen Sitz in der EU hat. Auch wer durch Namen oder Marke als Hersteller auftritt, fällt darunter. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, haften Importeur oder ein beauftragter EU-Verantwortlicher. Fehlen diese, können Fulfillment-Dienstleister oder Lieferanten in die Pflicht genommen werden. Online-Plattformen haften ebenfalls, wenn sie den Eindruck erwecken, selbst Anbieter zu sein.
Besondere Konstellationen
Das neue Recht erweitert die Haftung:
- Komponentenhaftung: Fehlerhafte, verbundene Teile führen zu einer gemeinsamen Haftung von Hersteller und Komponentenhersteller.
- Upcycling: Wer Produkte wesentlich verändert und erneut auf den Markt bringt, gilt als Hersteller.
- Händlerhaftung: Händler können verantwortlich werden, wenn sie importieren, sich als Hersteller ausweisen, einen Marktakteur nicht benennen oder Produkte verändern.
Erfasste Produkte und Schäden
Der Anwendungsbereich wird deutlich ausgeweitet. Erfasst sind künftig bewegliche Sachen, Rohstoffe, Elektrizität, Software (inklusive Cloud-Software und KI-Lösungen) sowie digitale Konstruktionsunterlagen wie CAD-Dateien. Schadensersatz gibt es bei Körper- und Gesundheitsschäden, Todesfällen, Schäden an privat genutzten Sachen und an nicht beruflich verwendeten Daten. Arzneimittel bleiben ausgenommen, da hier das Arzneimittelgesetz gilt.
Produktfehler und Ausschlüsse
Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die nach EU- oder deutschem Recht erwartet werden kann. Maßgeblich sind unter anderem Kennzeichnung, Gebrauchsanleitungen, vorhersehbarer Gebrauch, Cybersicherheit, Produktrückrufe und die Lernfähigkeit von Produkten. Eine Haftung entfällt, wenn das Produkt rechtlichen Anforderungen entspricht, der Fehler nicht erkennbar war oder das Produkt nicht in Umlauf gebracht wurde.
Beweislast und Verjährung
Geschädigte erhalten Beweiserleichterungen. Gerichte können Hersteller verpflichten, interne Unterlagen offenzulegen. Zudem gilt eine Vermutungsregel: Liegen bestimmte Umstände vor, wird ein Produktfehler angenommen. Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis von Fehler, Schaden und Anspruchsgegner. Die absolute Frist beträgt zehn Jahre, verlängert sich aber auf 25 Jahre bei verzögert auftretenden Gesundheitsschäden.
Haftungshöchstgrenze
Die bisherige Grenze von 85 Millionen Euro entfällt. Künftig gilt eine unbegrenzte Haftung.
Praktische Folgen der Reform
Das neue Produkthaftungsrecht bringt für Verbraucher mehr Sicherheit, da Schadensersatzansprüche bei fehlerhaften Produkten leichter durchgesetzt werden können. Für Onlinehändler bedeutet es eine Ausweitung der Verantwortung: Sie können selbst haftungspflichtig werden, wenn sie Produkte importieren, verändern oder sich als Hersteller ausweisen. Shopbetreiber müssen ihre Systeme und Abläufe anpassen, um die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen und rechtssicher zu handeln.
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