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Digitale Steuerbescheide: Einführung verschoben

Die geplante Umstellung auf digitale Steuerbescheide sollte ursprünglich 2026 starten. Nun wurde der verbindliche Beginn auf 2027 verschoben. Damit bleibt ein Jahr länger Zeit, um sich auf die neuen Abläufe einzustellen.

Regeln ab 2026

Schon ab 2026 dürfen Finanzämter Steuerbescheide elektronisch bereitstellen – auch ohne Zustimmung der Steuerpflichtigen. Allerdings besteht keine Pflicht zur ausschließlichen digitalen Bekanntgabe. Das bedeutet: Im Jahr 2026 können sowohl digitale als auch klassische Papierbescheide verschickt werden.

Gründe für die Verschiebung

Der Deutsche Bundestag passte am 13.11.2025 im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes die Regelungen an. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist darauf hin, dass der Bundesrat voraussichtlich noch im selben Jahr zustimmen wird. Neben der zusätzlichen Vorbereitungszeit für Steuerpflichtige spielen auch technische Herausforderungen bei der Umsetzung eine Rolle.

Übergangsjahr 2026

Für Steuerpflichtige bedeutet das: Im Jahr 2026 ist mit beiden Formen zu rechnen. Digitale Bescheide werden möglich, Papierbescheide bleiben aber weiterhin im Umlauf.

  • Finanzämter dürfen Bescheide digital bereitstellen
  • Keine Pflicht zur ausschließlichen Digitalisierung im Jahr 2026
  • Steuerpflichtige erhalten Bescheide sowohl digital als auch auf Papier

Digital als Regelfall ab 2027

Ab 2027 gilt die elektronische Bereitstellung als Standard, wenn die Steuererklärung digital eingereicht wurde. Dennoch bleibt die Wahlfreiheit bestehen: Wer keinen digitalen Bescheid möchte, kann weiterhin eine Zusendung per Post beantragen. Der Antrag ist formlos möglich und gilt für zukünftige Bescheide.