Neue EU-Regeln für Spielwaren: Produktpass wird Pflicht
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf neue Sicherheitsregeln für Spielwaren geeinigt. Kernstück ist ein verpflichtender digitaler Produktpass. Ziel ist es, den Import unsicherer Spielzeuge aus Nicht-EU-Ländern zu verhindern und die Marktüberwachung zu verbessern.
Erweiterte Verbote von Chemikalien
Bereits bestehende Verbote für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe werden ausgeweitet. Neu betroffen sind Chemikalien, die das Hormonsystem oder die Atemwege schädigen, sowie giftige Substanzen für Haut und Organe. Auch sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ dürfen künftig nicht mehr eingesetzt werden. Zusätzlich gilt ein Verbot allergener Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren, wenn dieses zum Mundkontakt bestimmt ist.
Pflichten für Hersteller:innen
Vor der Markteinführung müssen Hersteller:innen eine umfassende Sicherheitsbewertung durchführen. Dabei sind verschiedene Risiken zu prüfen:
- Chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren
- Entflammbarkeit, Hygiene und mögliche Radioaktivität
- Auswirkungen von digitalem Spielzeug auf die geistige Gesundheit von Kindern
Die Anforderungen sind strenger und konkreter als bisherige Vorgaben und gehen über die bekannte GPSR-Risikobewertung hinaus.
Digitaler Produktpass
Jedes Spielzeug erhält künftig vom Hersteller einen digitalen Produktpass. Dieser bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und erleichtert Zollkontrollen sowie die Rückverfolgbarkeit. Verbraucher:innen können über QR-Codes direkt auf Sicherheitsinformationen zugreifen.
Inkrafttreten der neuen Regeln
Die Vorschriften treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Damit wird ein neuer Standard für die Sicherheit von Kinderspielzeug gesetzt.
Verantwortung von Online-Shops und Marktplätzen
Online-Händler:innen und Betreiber:innen von Marktplätzen müssen sicherstellen, dass Produktpässe und Sicherheitsinformationen im Shop sichtbar sind. Spielzeuge ohne gültigen Produktpass gelten nach dem Digitale-Dienste-Gesetz als rechtswidrig und dürfen nicht verkauft werden.
Digitaler Produktpass für Shopware
Einen digitalen Produktpass für Shopware bietet die Firma Fishnet Services hier an.

