„Buy now, pay later“: Neue Regeln für den Online-Handel
Ratenkäufe und „Buy now, pay later“-Modelle sind längst Teil des digitalen Einkaufs. Ob kleinere Alltagsprodukte oder größere Anschaffungen – die unkomplizierte Finanzierung hat sich etabliert. Mit der überarbeiteten Verbraucherkreditrichtlinie (EU 2023/2225) setzt die EU jedoch neue Grenzen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen.
Zeitpunkt der Umsetzung
Die neuen Vorschriften gelten ab dem 20. November 2026. Bis dahin läuft in Deutschland das parlamentarische Verfahren. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf bereits im September beschlossen, die erste Anhörung im Bundestag fand Anfang November statt.
Was sich konkret ändert
Die Richtlinie erweitert den Schutzrahmen für Kreditverträge. Künftig werden auch Kleinkredite und kurzfristige Finanzierungen rechtlich wie klassische Verbraucherdarlehen behandelt. Das betrifft insbesondere „Buy now, pay later“-Angebote.
- Einbeziehung von Kleinkrediten bis 200 Euro, zins- und gebührenfreien Kurzzeitfinanzierungen sowie BNPL-Modellen
- Erweiterte Informationspflichten vor Vertragsabschluss
- Textform genügt für Verbraucherdarlehen, Papierverträge sind nicht mehr nötig
- Gesetzliche Festlegung von Grenzen gegen überhöhte Kreditzinsen
- Begrenzung des Widerrufsrechts auf maximal zwölf Monate und 14 Tage
Bedeutung für den Online-Handel
Für Shops bedeutet die Reform, dass auch kleine Finanzierungsangebote künftig unter strenge Verbraucherschutzregeln fallen. Transparente Informationen zu Konditionen und Kosten werden Pflicht. Gleichzeitig sorgt die Vereinheitlichung innerhalb der EU für klare Rahmenbedingungen und mehr Rechtssicherheit.

