Irreführende Rabattaktion: Klage gegen Hunkemöller
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Bochum Klage gegen den Unterwäsche-Händler Hunkemöller eingereicht. Anlass war eine Rabattaktion im Online-Shop, die mit „20 % auf die gesamte Kollektion“ beworben wurde. Tatsächlich galten Einschränkungen, die nicht klar kommuniziert wurden. Produkte aus der Aktion „3 für 2“ sowie Artikel, die bereits Teil anderer Rabatte waren, konnten nicht zusätzlich reduziert werden. Ein Hinweis darauf fehlte vollständig.
Kritik an der Transparenz
Die Verbraucherzentrale bewertet diese Vorgehensweise als irreführend. Rabattaktionen müssen so gestaltet sein, dass Verbraucher:innen alle relevanten Informationen sofort erkennen können. Dazu gehört, dass Einschränkungen klar und sichtbar angegeben werden. Ein Sternchen-Hinweis oder eine eindeutige Erläuterung im Angebot sind Pflicht.
Anforderungen an Rabattaktionen
Neben der Kennzeichnung von Einschränkungen müssen Händler:innen auch die Laufzeit einer Aktion nennen. Ebenso ist es notwendig, klarzustellen, welche Produkte ausgeschlossen sind. Besonders relevant ist dies bei preisgebundenen Waren wie Büchern oder Tabak, die nicht rabattiert werden dürfen.
Regeln für Streichpreise
Auch bei der Werbung mit durchgestrichenen Preisen gelten klare Vorgaben. Der höhere Preis muss dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage entsprechen. Nur so bleibt die Preisgestaltung rechtlich korrekt und nachvollziehbar. Verstöße können ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bedeutung für Händler:innen
Die Klage gegen Hunkemöller zeigt, wie wichtig Transparenz bei Rabattaktionen ist. Händler:innen müssen sicherstellen, dass ihre Werbung keine falschen Erwartungen weckt. Unvollständige Angaben können nicht nur das Vertrauen der Kundschaft schädigen, sondern auch rechtliche Schritte nach sich ziehen. Wir werden nicht müde zu betonen, dass man im Prinzip das gesamte Versandhandelsrecht auf die Wörter WAHRHEIT und KLARHEIT eindampfen kann. Alle Angaben müssen wahr sein und nichts weglassen und alle Angaben müssen für jeden Laien sofort und absolut verständlich und direkt nachvollziehbar sein.

