Rechtliches

Urteil gegen Rewe: Rabatt-Werbung ohne Preisangabe unzulässig

Das Landgericht Köln (Az. 87 O 18/25) hat entschieden, dass Rewe seine Rabattaktionen in der Kunden-App nicht mehr ohne vollständige Preisangabe bewerben darf. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, setzt aber ein klares Signal für mehr Transparenz im Handel.

Beanstandete Praxis in der App

In der App konnten Nutzer:innen Bonus-Coupons für bestimmte Produkte aktivieren. Der Bonus war sichtbar, der eigentliche Produktpreis jedoch nicht. Erst im Markt erfuhren Kund:innen, wie hoch der Preis und damit der tatsächliche Vorteil war. Betroffen waren unter anderem Margarine und Sekt.

Bewertung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale sah darin eine Irreführung. Ohne Preisangabe sei es unmöglich, den Wert des Bonus zu beurteilen. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Rechtsabteilung, betonte: Der Kaufpreis ist eine wesentliche Information, die nicht fehlen darf.

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dürfen Unternehmen keine entscheidenden Informationen zurückhalten. Verbraucher:innen müssen die Möglichkeit haben, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.

Bedeutung des Urteils

Die Entscheidung sorgt für mehr Klarheit bei Preisaktionen. Werbung mit Vorteilen muss künftig transparent sein.

  • Bonus-Coupons dürfen nicht isoliert dargestellt werden
  • Der vollständige Preis muss erkennbar sein
  • Verbraucher:innen sollen den tatsächlichen Vorteil sofort einschätzen können

Das Urteil gegen Rewe zeigt: Preisangaben sind unverzichtbar für faire Werbung. Transparenz stärkt das Vertrauen und schützt Verbraucher:innen vor irreführenden Angeboten.