Händlerbund deckt auf: Veraltete OS-Links in jedem vierten Online-Shop
Die EU-OS-Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Trotzdem verlinken viele Shops sie weiterhin. Eine aktuelle Händlerbund-Prüfung zeigt: 22,72 % der untersuchten Shops führen den OS-Link noch im Impressum – obwohl die Pflicht dazu längst entfallen ist.
Abschaltung der OS-Plattform und rechtliche Folgen
Mit dem Ende der Online-Streitbeilegungsplattform der EU entfiel auch die gesetzliche Pflicht, den entsprechenden Link im Shop zu platzieren. Wer ihn dennoch aufführt, riskiert Abmahnungen. Grund: Irreführung oder Verletzung der Informationspflicht.
Händlerbund-Check zeigt deutliche Versäumnisse
Im Oktober 2025 wurden 788 Shops stichprobenartig geprüft. Das Ergebnis: Jeder vierte Shop enthielt noch den veralteten Link. Die Prüfung erfolgte automatisiert, um betroffene Händler frühzeitig zu informieren – bevor es zu rechtlichen Konsequenzen kommt.
Rechtstexte oft nicht aktuell
Neben dem OS-Link wurden weitere Pflichttexte analysiert. Auch hier zeigten sich Mängel:
- 44 % der Impressen wiesen formale Fehler oder veraltete Angaben auf
- 32 % der Datenschutzerklärungen waren unvollständig oder nicht aktuell
- 21 % der AGB entsprachen nicht dem geltenden Rechtsstand
Diese Zahlen zeigen, wie schnell sich veraltete Inhalte einschleichen können – besonders bei rechtlichen Änderungen.
Was du jetzt prüfen solltest
Online-Händler sollten ihre Website-Inhalte aktualisieren, um Abmahnungen zu vermeiden. Folgende Punkte sind besonders relevant:
- Entferne den OS-Link aus Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen und Bestellbestätigungen
- Prüfe, ob eine frühere Unterlassungserklärung zum OS-Link gekündigt werden muss
- Kläre, ob du über eine alternative Schlichtungsstelle informieren musst (z. B. bei mehr als zehn Beschäftigten)

