Amazon verlängert Weihnachts-Rückgabefrist: Was Händler jetzt tun müssen
Amazon weitet auch dieses Jahr die Rückgabemöglichkeiten für Käufe rund um das Weihnachtsgeschäft aus. Für Händlerinnen und Händler, die über den Marktplatz verkaufen, ergeben sich daraus klare Pflichten – insbesondere im Hinblick auf die Anpassung ihrer Rechtstexte.
Verlängerte Rückgabe bis 31. Januar 2026
Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 25. Dezember 2025 auf Amazon.de gekauft werden, können bis zum 31. Januar 2026 zurückgegeben werden. Diese verlängerte Rückgabefrist gilt unabhängig vom tatsächlichen Lieferdatum.
Wichtig dabei: Die Frist zur Rückgabe muss mindestens 30 Tage nach Erhalt der Ware liegen. Wird ein Artikel also am 25. Dezember bestellt, aber erst im Januar geliefert, beginnt ab diesem Zeitpunkt erneut ein 30-tägiges Rückgaberecht – selbst wenn dieses bis in den Februar 2026 reicht.
Einschränkungen für bestimmte Warengruppen
Nicht alle Produktkategorien fallen unter die verlängerte Frist bis Ende Januar. Für einige Artikelgruppen gelten gesonderte Rückgaberegeln.
Betroffen sind unter anderem:
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Kamera & Elektronik
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Bürobedarf & PC
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Kabellose Geräte
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Videospiele & Filme
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Bücher & Musik
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Spielwaren
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Baumarktartikel & Werkzeuge
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Software & Küchengeräte
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Autozubehör
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Großelektro
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Drogerieartikel & Körperpflege
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Home Entertainment
Für diese Produkte gilt: Rückgabe ist möglich bis zum 15. Januar 2025 oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, je nachdem, welches Datum später eintritt.
Pflicht zur Anpassung der Rechtstexte
Händler, die über Amazon verkaufen, sind verpflichtet, ihre Rechtstexte entsprechend den neuen Rückgaberegelungen zu aktualisieren. Die Angaben müssen klar, korrekt und vollständig sein. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen.
Falsche oder widersprüchliche Angaben zu Rückgabefristen zählen zu häufigen Fehlerquellen im Onlinehandel – besonders in der sensiblen Weihnachtszeit. Eine fehlende oder ungenaue Regelung kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden.
Unterstützung durch den Händlerbund
Mitglieder des Händlerbundes erhalten am 29. Oktober 2025 einen Sondernewsletter. Darin finden sich alle relevanten Informationen rund um die notwendigen Anpassungen der Rechtstexte im Zusammenhang mit den Amazon-Rückgaberegeln für die Weihnachtssaison.

