Steueränderungsgesetz 2025: Zollreform bringt Entlastung für Händler
Ab 2026 treten neue Regelungen für den Import von Waren aus Nicht-EU-Staaten in Kraft. Das Steueränderungsgesetz 2025, vom Bundeskabinett beschlossen, enthält eine umfassende Zollreform, die besonders für Online-Händler und Importeure relevant ist.
Zentrale Zollabwicklung ersetzt Doppelmeldungen
Die bisherige Praxis bei Einfuhren über andere EU-Staaten führte zu doppeltem Aufwand. Händler mussten die Zollanmeldung im Einfuhrland vornehmen und zusätzlich eine separate Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland abgeben. Ab 2026 entfällt diese Doppelarbeit.
Mit der Einführung der Zentralen Zollabwicklung (Centralised Clearance / CCI) gelten neue Regeln:
- Die Steuer entsteht am Ort der Gestellung in Deutschland, unabhängig vom Anmeldeland
- Zuständig ist das Hauptzollamt am Unternehmenssitz
- Die Zollanmeldung im Ausland gilt automatisch als Steuererklärung in Deutschland
- Bescheide werden digital übermittelt
Diese Vereinfachung reduziert den bürokratischen Aufwand und schafft klare Zuständigkeiten. Besonders kleinere E-Commerce-Unternehmen, die regelmäßig über Häfen wie Rotterdam oder Antwerpen importieren, profitieren von der neuen Struktur.
Beispiel aus der Praxis
Ein deutscher Händler, der Waren aus China über Rotterdam einführt, musste bisher zwei Behörden kontaktieren. Ab 2026 genügt die Anmeldung bei einem deutschen Hauptzollamt. Die ausländische Zollanmeldung wird automatisch anerkannt – die Einfuhrumsatzsteuer wird direkt berücksichtigt.
Weitere steuerliche Änderungen im Überblick
Das Gesetz enthält zusätzliche Maßnahmen, die teils auch den Handel betreffen:
- Entfernungspauschale steigt ab 2026 auf 0,38 €/km
- Mobilitätsprämie wird entfristet
- Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft bei 7 % (ohne Getränke)
- Höhere Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter
- E-Sport als gemeinnütziger Zweck anerkannt
- Photovoltaikanlagen gelten nicht mehr als schädlich für die Gemeinnützigkeit
Fazit: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz
Die Zollreform im Steueränderungsgesetz 2025 bringt spürbare Erleichterungen für den Importhandel. Mit der digitalen Zentralisierung der Zollprozesse und klaren Zuständigkeiten entsteht ein effizienteres System. Die Bundesregierung setzt damit ein Zeichen für moderne, vereinfachte Abläufe im Steuerrecht.

