FAQ: Elektronische Widerrufsfunktion – Was Händler bis 2026 wissen müssen
Die gesetzliche Vorgabe zur elektronischen Widerrufsfunktion gilt ab dem 19. Juni 2026. Bis dahin müssen Online-Shops die Funktion technisch integriert haben.
FAQ zur Widerrufsfunktion
Wer ist betroffen?
Die Pflicht betrifft alle Händler, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen und ein gesetzliches Widerrufsrecht gewähren müssen. Dabei spielt die Unternehmensgröße keine Rolle.
Was genau ist die Widerrufsfunktion?
Es handelt sich um eine digitale Möglichkeit, Verträge direkt online zu widerrufen. Die Funktion muss einfach, standardisiert und jederzeit verfügbar sein – vergleichbar mit dem bekannten Bestellbutton.
Muss es ein Button sein?
Nein. Zulässig sind auch andere klar erkennbare Lösungen wie ein hervorgehobener Link oder ein elektronisches Formular. Entscheidend sind Auffindbarkeit, eindeutige Beschriftung und ein klarer Ablauf.
Wie muss die Funktion gestaltet sein?
Die Widerrufsmöglichkeit muss:
- dauerhaft verfügbar sein,
- deutlich hervorgehoben platziert werden,
- ohne vorherigen Login zugänglich sein,
- während der gesamten Widerrufsfrist bestehen bleiben.
Welche Beschriftung ist zulässig?
Erlaubt sind eindeutige Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“. Begriffe wie „Stornieren“ gelten als zu unklar und sollten vermieden werden.
Welche Daten müssen abgefragt werden?
Die Funktion muss folgende Angaben ermöglichen:
- Name des Kunden,
- Vertragsdetails zur betroffenen Bestellung,
- E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung.
Wie läuft der Widerruf technisch ab?
- Klick auf „Vertrag widerrufen“
- Eingabe oder Bestätigung der Daten
- Zweiter Klick zur Bestätigung des Widerrufs
- Versand einer Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit
Ist die Widerrufsfrist gewahrt?
Ja, wenn die Erklärung über die Funktion vor Fristablauf abgesendet wurde. Das zu prüfen, wird nach unserer Meinung wohl Sache des Händlers bleiben, weil es beim Widerruf zu viele Wenns und Aber gibt, um das automatisch prüfen zu können.
Bleiben andere Widerrufswege bestehen?
Die neue Funktion ergänzt bestehende Optionen wie Brief, E-Mail oder Telefon. Sie ersetzt diese nicht.
Warum wird die Funktion eingeführt?
Ziel ist ein verbraucherfreundlicher, rechtssicherer und unkomplizierter Widerruf. Die EU-Richtlinie 2023/2673 verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Umsetzung. Deutschland folgt mit einer nationalen Regelung.
Gibt es rechtliche Konsequenzen bei Verstoß?
Ja. Händler mit einem Jahresumsatz ab 1,25 Mio. Euro müssen mit Bußgeldern rechnen. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
Führt die neue Funktion zu Nachteilen für Händler?
Mehr Widerrufe sind möglich. Gleichzeitig sorgt die standardisierte Abwicklung für rechtliche Klarheit und weniger Streitfälle. Die Funktion dokumentiert den Vorgang automatisch und bestätigt ihn dem Kunden.
Widerruf per Klick? Bei uns längst möglich.
Fishnet Services war früh dran: Für Modified-Shops steht schon lange eine funktionierende Schaltfläche zur Kündigung von Abos bereit. Diese gibts nun auch als Widerrufsbutton – etwa für reguläre Bestellungen. Auf Wunsch passen wir die Beschriftung und Darstellung individuell an, ganz wie du es brauchst oder wie es dein Anwalt empfiehlt.

