Lieferkettengesetz: Berichtspflicht gestrichen, Kontrolle zurückgefahren
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird ab sofort nur noch eingeschränkt angewendet. Eine gemeinsame Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dazu veranlasst, seine Vollzugspraxis deutlich zu ändern.
Gesetzliche Pflichten faktisch ausgesetzt
Die neue Linie sieht vor, dass das BAFA künftig unternehmensfreundlich und mit Zurückhaltung agiert. Damit ist das Lieferkettengesetz in der Praxis weitgehend außer Kraft gesetzt. Die Behörde prüft Verstöße nur noch bei schweren Menschenrechtsverletzungen und muss diese besonders detailliert begründen.
Berichtspflichten und Sanktionen entfallen
Ein Gesetzentwurf vom September bildet die Grundlage für die Änderungen. Die wichtigsten Punkte:
- Die Pflicht zur Abgabe von Berichten entfällt vollständig.
- Neun von dreizehn Bußgeldtatbeständen werden ersatzlos gestrichen.
- Bereits laufende Verfahren auf Basis der gestrichenen Tatbestände werden eingestellt.
- Neue Verfahren werden nicht mehr eröffnet.
- Die Prüfung eingereichter Unternehmensberichte ist gestoppt.
BAFA wird zur Servicebehörde
Statt als Kontrollinstanz aufzutreten, soll das BAFA künftig beratend tätig sein. Die Behörde plant, ihre Kommunikation mit Unternehmen auszubauen und praktische Hilfestellungen bereitzustellen. Dazu gehören:
- Leitfäden zur Umsetzung
- Kooperationsförderung innerhalb der Wirtschaft
- Informationsangebote zur freiwilligen Einhaltung von Standards
Diese Neuausrichtung verschiebt die Rolle des BAFA deutlich: Weg von der Aufsicht, hin zur Unterstützung.

