Rechtliches

Einheitliches EU-Label für Gewährleistung und Garantie ab 2026

Die EU bringt neue Informationspflichten für Händler auf den Weg. Ab September 2026 wird ein einheitliches Label zur gesetzlichen Gewährleistung und zu freiwilligen Garantien Pflicht – sowohl im Online-Shop als auch im stationären Handel. Die Grundlage dafür bildet die Richtlinie (EU) 2024/825, die die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU aktualisiert.

Ziel: Transparenz durch visuelle Kennzeichnung

Das neue Gewährleistungs- und Garantielabel soll Verbraucherrechte sichtbar machen. Es erinnert formal an das bekannte EU-Energielabel. Die Darstellung erfolgt über ein Piktogramm, das zentrale Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung enthält. Ergänzend kann ein separates Garantielabel eingebunden werden, wenn Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie gewähren.

Inhalte des Gewährleistungslabels

Das Label enthält standardisierte Angaben, die europaweit einheitlich dargestellt werden. Die Europäische Kommission hat bereits einen englischen Entwurf veröffentlicht, inklusive Design-Vorgaben und Textbausteinen. Die finale Version wird bis spätestens 27. September 2025 erwartet.

Einbindungspflicht besteht für folgende Inhalte:

  • Mindestdauer der gesetzlichen Gewährleistung (zwei Jahre, mit Hinweis auf mögliche längere Fristen in einzelnen Mitgliedstaaten)
  • Rechte bei Mängeln: Reparatur, Ersatz, Minderung, Rückerstattung
  • QR-Code mit Link zu einer EU-Informationsseite und nationalen Detailseiten

Umsetzung im Online- und stationären Handel

Händler müssen die von der EU bereitgestellten Vorlagen verwenden. Eigene Formulierungen oder Designs sind nicht zulässig. Die Labels werden in allen Amtssprachen zur Verfügung gestellt und müssen in der jeweils passenden Sprachversion eingebunden werden.

Im Online-Shop ist eine farbige Darstellung Pflicht. Eine verschachtelte Anzeige per Klick oder Mouseover ist erlaubt. Die Informationen müssen vor Vertragsabschluss sichtbar sein – also direkt am Point of Sale. Eine Platzierung im Kleingedruckten reicht nicht aus.

Technische und rechtliche Herausforderungen

Die neue Pflicht bringt zusätzlichen Aufwand mit sich. Händler müssen ihre Systeme anpassen, die korrekten Sprachversionen einbinden und sicherstellen, dass die Darstellung den Vorgaben entspricht. Im stationären Handel entstehen Druckkosten und organisatorischer Mehraufwand. Die Gefahr von Abmahnungen steigt, wenn die Labels nicht korrekt oder nicht sichtbar eingebunden werden.

Zeitplan und Ausblick

Die finale Gestaltung der Labels wird bis Ende September 2025 erwartet. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben verbindlich. Deutschland hat die Änderungen bereits in einem Gesetzentwurf aufgegriffen, der auch den Widerrufsbutton regelt. Eine deutsche Version der Label-Vorlagen liegt noch nicht vor. Händler sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf die Umsetzung vorbereiten.