Rechtliches

Geplanter Widerrufsbutton: Mehr Schutz für Verbraucher im Onlinehandel

Onlinekäufe sind heute mit wenigen Klicks abgeschlossen – der Widerruf hingegen oft kompliziert.
Das soll sich ändern: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant einen elektronischen Widerrufsbutton, der Verbraucher:innen das Stornieren von Verträgen genauso einfach machen soll wie deren Abschluss.

Was regelt der Gesetzentwurf?

Der neue Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Ziel ist eine einheitliche Widerrufsfunktion, die:

  • gut sichtbar und leicht zugänglich ist
  • während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar bleibt
  • eindeutig mit „Vertrag widerrufen“ oder ähnlicher Formulierung beschriftet ist

Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen. Die Regelung setzt EU-Vorgaben um und soll bis Ende 2025 in deutsches Recht überführt werden.

Anforderungen an Anbieter

Laut Gesetzentwurf gelten strenge Vorgaben:

  • Die Schaltfläche muss eindeutig beschriftet sein, z. B. mit „Vertrag widerrufen“.
  • Sie muss während der gesamten Widerrufsfrist sichtbar und leicht zugänglich bleiben.
  • Besonders Finanzdienstleister sollen die Funktion verständlicher erklären.
  • Digitale Tools müssen persönliche Kontaktmöglichkeiten bieten.

Fristen und Einschränkungen

Bislang galten bei Informationsmängeln unbegrenzte Widerrufsrechte. Das soll sich ändern:

  • Maximal 12 Monate und 14 Tage, sofern der Kunde belehrt wurde.
  • Bei Lebensversicherungen: Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen.
  • Gedruckte Vertragsbedingungen sollen durch digitale ersetzt werden.

Widerrufsbutton und Kündigungsbutton: Fishnet Services war wieder schneller 🙂

Schon seit langem bieten wir einen Kündigungsbutton für Abos und Verträge an.  Diesen gibts nun auch als Widerrufsbutton für normale Bestellungen. Auf deinen Wunsch hin – oder den Wunsch deines Anwalts – passen wir Schaltfläche und Texte für dich an.