EU-Verordnung für SEPA-Überweisungen: Exakter Name künftig Pflicht
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt im gesamten Euro-Raum die neue „Verification of Payee“-Verordnung. Banken sind dann verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen. Ziel ist es, betrügerische Transaktionen zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Was ändert sich konkret?
Der Empfängername muss mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmen. Kleinere Abweichungen werden durch ein dreistufiges Ampelsystem signalisiert:
- Grün: Name und IBAN stimmen überein
- Gelb: kleinere Abweichung – korrekter Name wird vorgeschlagen
- Rot: keine Übereinstimmung – Überweisung könnte evtl. blockiert werden
Beispiel: Wird eine Zahlung an „Musterfirma GmbH“ getätigt, ist „Musterfirma“ allein genaugenommen nicht ausreichend und kann eine gelbe Warnung auslösen.
Wäre der Name des Kontos „Musterfirma GmbH“, aber der Kunde würde an den Geschäftsführer „Max Müller“ überweisen, kann das eine rote Warnung und somit eine Ablehnung der Überweisung auslösen.
Probleme treten häufig auf, wenn Daten veraltet sind, z.B. der alte Geschäftsführer verstorben ist, man aber immer noch Lastschriften auf seinen Namen zieht.
Maßnahmen für Unternehmen
Um Zahlungsprobleme zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig aktiv werden:
- Empfängernamen in der Lieferantendatenbank überprüfen und Überweisungen und Daueraufträge korrigieren.
- Kundennamen überprüfen und (Dauer-)Lastschriften korrigieren.
- Rechnungsvorlagen um korrekte Empfängernamen ergänzen
- Bei Abweichungen zwischen Firmenbezeichnung und Handelsnamen Kontakt mit der Bank aufnehmen, um ggf. einen Handelsnamen offiziell zu hinterlegen.
- Es kann auch sinnvoll sein, die Firmenbezeichnung im Konto zu erweitern, auf z.B. „Max Müller Musterfirma GmbH“, damit beides ankommt – Überweisungen auf den Firmennamen und den Inhabernamen.
Relevanz für Software und manuelle Zahlungen
Die neue Vorgabe betrifft alle Zahlungsarten – egal ob Rechnungen per Buchhaltungssoftware erstellt werden oder Zahlungen manuell erfolgen. Wichtig ist, dass stets der offizielle Name des Zahlungsempfängers verwendet wird, wie er im Bankensystem hinterlegt ist.
Dies ist nicht unbedingt der Name, der im Onlinebanking unter „Meine Daten“ steht. Am ehesten sieht man ihn, wenn man mal eine eigene Lastschrift, die man vom Kunden gezogen hat, öffnet. Dort steht der Name, wie ihn die Bank bei sich hinterlegt hat.

