Recht auf Reparatur: EU-Richtlinie bringt Herausforderungen
Mit der Einführung einer neuen EU-Richtlinie im Jahr 2024 wird angestrebt, elektronische Geräte wie Smartphones, Haushaltsgeräte oder Staubsauger länger nutzbar zu machen. Statt bei einem Defekt direkt ein neues Gerät anzuschaffen, sollen Kund:innen künftig leichter Reparaturangebote nutzen können. Diese Maßnahme soll helfen, Rohstoffe zu sparen, das Müllaufkommen zu verringern und den Umgang mit Konsumprodukten nachhaltiger zu gestalten. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis spätestens Juli 2026 erfolgen.
Folgen für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe
Laut einer aktuellen Analyse des IFH Köln bringt die neue Richtlinie auch ökonomische Hürden mit sich – insbesondere für Produzenten und Fachhändler:innen. Zwei Drittel der befragten Hersteller:innen und 68 % der Handelsbetriebe rechnen mit einem Anstieg der Kosten. Ausschlaggebende Faktoren sind unter anderem:
- Zusätzlicher Personalbedarf für Reparaturservices und Beratung
- Mehraufwand bei der Lagerung von Ersatzteilen und reparaturfreundlichen Produkten
Außerdem vermuten 63 % der Fachhändler:innen, dass die Preise für neue Geräte künftig steigen. Aufseiten der Produzenten teilen nur 37 % diese Einschätzung – möglicherweise, weil durch Aufschläge auf Neuprodukte die gestiegenen Kosten für Reparaturen abgefedert werden sollen.
Zwischen Anspruch und Umsetzbarkeit
IFH-Experte Ralf Deckers weist darauf hin, dass die neue Reparaturverpflichtung zwar helfen könne, Elektroschrott zu reduzieren. Gleichzeitig könne sie aber auch unbeabsichtigte negative Effekte haben. Wenn sich Reparaturen als zu kostspielig erweisen, könnten viele Verbraucher:innen darauf verzichten – was die angestrebten Umweltziele konterkariert. Das Vorhaben steht daher zwischen ökologischen Hoffnungen und wirtschaftlichen Realitäten: Ressourcenschonung versus steigende Belastungen für Handel und Kundschaft.
Wissenslücken in der Bevölkerung
Ein weiteres zentrales Studienergebnis betrifft den Informationsstand der Verbraucher:innen: Nur 44 % gaben an, überhaupt vom neuen Reparaturrecht gehört zu haben – lediglich sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Das deutet auf Nachholbedarf bei der öffentlichen Aufklärung hin. Ohne gezielte Informationsmaßnahmen könnte ein Großteil der Bevölkerung ihre neuen Rechte kaum wahrnehmen, obwohl diese gesetzlich verankert sind.
Die Analyse beruht auf den Angaben von über 4.100 Verbraucher:innen, 164 Fachhändler:innen sowie 20 Herstellungsbetrieben – und bietet somit ein repräsentatives Meinungsbild.

