OS-Link entfernen: Heute tätig werden!
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wurde zum 20. Juli 2025 deaktiviert.
Aufgrund der geringen Nutzung – weniger als 200 Fälle pro Jahr europaweit – entfällt die gesetzliche Verpflichtung, den OS-Link in Online-Shops anzugeben.
Was ändert sich für Händler:innen?
Der OS-Link darf nicht mehr im Impressum, in den AGB oder an anderer Stelle im Shop vorhanden sein. Ein Verstoß kann als Verbrauchertäuschung gewertet und abgemahnt werden.
Notwendige Anpassungen
Händler:innen müssen folgende Punkte beachten:
- OS-Link aus dem Shop entfernen (Impressum, AGB, ggf. Signatur)
- Keine Hinweise mehr auf die nicht existente Plattform
- Rechtstexte aktualisieren
- Rechtzeitige Umsetzung, um Abmahnungen zu vermeiden
Weitere rechtliche Anforderungen
Die Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG) bleibt davon unberührt. Händler:innen müssen weiterhin in ihren AGB klarstellen, ob sie zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet sind.

