Rechtliches

OS-Link entfernen: Heute tätig werden!

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wurde zum 20. Juli 2025 deaktiviert.
Aufgrund der geringen Nutzung – weniger als 200 Fälle pro Jahr europaweit – entfällt die gesetzliche Verpflichtung, den OS-Link in Online-Shops anzugeben.

Was ändert sich für Händler:innen?

Der OS-Link darf nicht mehr im Impressum, in den AGB oder an anderer Stelle im Shop vorhanden sein. Ein Verstoß kann als Verbrauchertäuschung gewertet und abgemahnt werden.

Notwendige Anpassungen

Händler:innen müssen folgende Punkte beachten:

  • OS-Link aus dem Shop entfernen (Impressum, AGB, ggf. Signatur)
  • Keine Hinweise mehr auf die nicht existente Plattform
  • Rechtstexte aktualisieren
  • Rechtzeitige Umsetzung, um Abmahnungen zu vermeiden

Weitere rechtliche Anforderungen

Die Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG) bleibt davon unberührt. Händler:innen müssen weiterhin in ihren AGB klarstellen, ob sie zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet sind.