Rechtliches

Steuerbelege aufbewahren: Aufbewahrungsfrist soll wieder auf 10 Jahre steigen

Die Bundesregierung plant eine Kehrtwende bei der Aufbewahrungspflicht für steuerrelevante Belege. Anstelle der ursprünglich geplanten Verkürzung will das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil die Frist erneut auf zehn Jahre ausdehnen.

Richtungswechsel in der Steuerpolitik

Die Ampelkoalition hatte sich ursprünglich für eine Entlastung von Unternehmen und Steuerpflichtigen eingesetzt. Unter Ex-Finanzminister Christian Lindner wurde die Frist zur Aufbewahrung verkürzt – ein Schritt im Sinne des Bürokratieabbaus. Sein Nachfolger jedoch setzt auf eine entgegengesetzte Strategie: längere Fristen zum Zweck intensiverer Ermittlungen bei Steuerdelikten.

Fokus auf Steuerbetrug und Finanzkriminalität

Der Hauptgrund für die geplante Verlängerung liegt laut Klingbeil in der besseren Verfolgbarkeit von Steuervergehen. Dadurch sollen:

  • Ermittlungen über längere Zeiträume ermöglicht werden
  • Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden aufgegriffen werden
  • Die „Handlungsfähigkeit des Staates“ gestärkt werden

Die Regierung signalisiert mit dieser Maßnahme eine klare Haltung gegenüber Steuerkriminalität und will verstärkt gegen illegale Bereicherung „auf Kosten der Allgemeinheit“ vorgehen.

Neue Instrumente zur Datenanalyse

Neben der Verlängerung der Aufbewahrungsfristen plant das Finanzministerium zusätzliche gesetzliche Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Schwarzarbeit. Ein zentrales Werkzeug könnte dabei die automatisierte Analyse großer Datenmengen sein. Erste Gesetzesvorschläge hierfür sollen bereits im Sommer vorgestellt werden. In Zusammenarbeit mit den Bundesländern sollen außerdem bestehende Regelungen überprüft und optimiert werden.