BFSG startet – Online-Shops weiter nicht barrierefrei
Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Doch eine aktuelle Untersuchung zeigt: Die Realität vieler Online-Shops in Deutschland bleibt hinter diesem Anspruch zurück.
Studie deckt gravierende Mängel auf
Aktion Mensch, Google und die Stiftung Pfennigparade haben 65 der meistbesuchten Shopping-Portale in Deutschland auf Barrierefreiheit geprüft. Das Ergebnis: Nur etwa ein Drittel der getesteten Seiten war zumindest teilweise barrierefrei. Menschen mit Behinderungen führten die Tests selbst durch und prüften unter anderem:
- Bedienbarkeit per Tastatur
- ausreichende Farbkontraste
- logische Struktur der Inhalte
Nur 20 Webseiten ließen sich ohne Maus bedienen – eine essenzielle Voraussetzung für viele Nutzer:innen. Auch kontrastreiche Darstellungen fehlten häufig und erschwerten so die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
Keine Verbesserung trotz Vorjahresergebnissen
Bereits in den Jahren 2023 und 2024 wurden ähnliche Prüfungen durchgeführt. Doch eine spürbare Verbesserung blieb aus: Nur rund ein Viertel der Online-Shops erfüllte damals die Grundkriterien für digitale Barrierefreiheit – ein ernüchterndes Ergebnis, das sich 2025 kaum geändert hat.
Unternehmen stehen in der Pflicht
Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens des BFSG betonte Christina Marx von Aktion Mensch: Die Zeit der Ausreden sei vorbei. Unternehmen müssten endlich Verantwortung übernehmen, da sie mit barrierefreien Webseiten nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch ihren Kundenkreis erweitern.
Mit dem BFSG wird ein verbindlicher Rahmen gesetzt, doch die Umsetzung in der Praxis zeigt deutlichen Nachholbedarf. Online-Händler sind nun aufgefordert, ihre Portale barrierefrei zu gestalten – nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch aus eigenem wirtschaftlichen Interesse.

